Senatorin Schilling: "Niemandem wurden Leistungen vorenthalten"
18.11.2024Zum Aktenfund in einem Sozialzentrum hat die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Dr. Claudia Schilling, jetzt einen Abschlussbericht vorgelegt, der in der zuständigen Fachdeputation für Soziales, Jugend und Integration am kommenden Donnerstag (21. November 2024) diskutiert werden soll. "Auch die abschließende Aufarbeitung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Bremerinnen und Bremen Leistungen vorenthalten worden sind", sagte die Senatorin.
Insgesamt handelt es sich um den zehnten umfassenden schriftlichen Bericht der Sozialverwaltung zur Aufarbeitung des Aktenfundes seit Februar 2023. Aufgearbeitet worden ist der Fund von insgesamt 2.007 Unterhaltsvorschussakten, 40 Ordnern mit Postrückständen sowie der gesamte zuletzt unbesetzte Aktenbestand auf der Grundlage der Handlungsempfehlungen der Innenrevision. Alle Unterlagen waren von der Innenrevision geprüft und in die anschließende Sachbearbeitung gegeben worden. Vereinzelt dauern Arbeiten zur Archivierung von Akten noch an, sie werden aber nach Einschätzung des Amtes für Soziale Dienste bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Soweit Unterlagen aus dem Aktenfund aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet werden mussten, ist das inzwischen vollständig nachgeholt.
Trotz der Versäumnisse in dem betroffenen Sozialzentrum gebe es keinen Hinweis auf strafrechtlich relevantes Verhalten, sagte Senatorin Dr. Schilling. Für Schadensersatzansprüche oder arbeitsrechtliche Konsequenzen ließen sich die Versäumnisse nicht in hinreichendem Maße konkreten Personen oder Handlungen respektive Unterlassungen zuordnen.
Inzwischen sei eine Reihe an Maßnahmen getroffen worden, um das betreffende Sozialzentrum zu stabilisieren. Dazu gehören Personalaufstockung, eine Posteingangsstelle, verbindliche Vertretungsregelungen, vertiefte Schulungen im Umgang mit der Software des Amtes sowie die Nachprüfung von Akten und Neufällen durch Vorgesetzte zur Qualitätssicherung.
Der wirtschaftliche Schaden für die Stadtgemeinde Bremen in Höhe von bis zu 2,24 Millionen Euro ist vor allem dadurch entstanden, dass andere Jugendämter nicht rechtzeitig als Kostenträger für Maßnahmen der Jugendhilfe in Bremen herangezogen worden sind. Ansprüche Bremens sind dadurch in einer Reihe von Einzelfällen verjährt. Für solche "Kostenerstattungsfälle" ist inzwischen ein verbindliches Wiedervorlagesystem bei den Referatsleitungen und deren Vertretungen eingeführt worden. Ein regelmäßiges Berichtswesen erfasst zudem die jeweils aktuelle Personalsituation im betroffenen Sozialzentrum, das Beschwerdeaufkommen und den Sachstand der Fallbearbeitung. "Diese Parameter hat das Amt gewählt, um Fehlentwicklungen möglichst frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können", sagte die Senatorin abschließend. "Wir können davon ausgehen, dass die Lage in dem Sozialzentrum mit diesem Maßnahmenpaket jetzt nachhaltig stabilisiert ist."
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de