Für die zentrale Steuerung der Personalbedarfsplanung in der Kernverwaltung wird die Senatskommission für Personalbedarfsermittlung und –planung eingesetzt. Das hat die Landesregierung heute (19. November 2024) beschlossen. Den Vorsitz der Kommission übernimmt der Präsident des Senats, Andreas Bovenschulte, weitere Mitglieder sind Finanzsenator Björn Fecker und Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt.
Die Senatskommission hat das Ziel, den Personalbestand in der öffentlichen Verwaltung ab 2025 konstant zu halten. Ausgenommen sind davon die Polizei, Justiz, Steuerverwaltung sowie Schulen und Kitas. Auch drittmittelfinanzierte Stellen sind nicht betroffen. Das notwendige Wachstum einzelner Aufgabenbereiche soll durch Abwuchs in anderen Verwaltungsbereichen ausgeglichen werden. Um das zu erreichen, wird für die Personalmenge in der Kernverwaltung eine quotale Einsparung in Höhe von 1,45 Prozent eingeführt. Das entspricht rund 80 Stellen pro Jahr. Diese 80 Stellen stehen zur Verfügung, um auf unabweisbare Mehrbedarfe reagieren zu können und die bürgernahen Dienste zu stärken. Die Ressorts müssen ihre Bedarfe anhand einheitlicher Vorgaben begründen. Die Senatskommission beschließt über die Verteilung der Stellen.
Hintergrund für die zentrale Personalbedarfsplanung ist die drohende Haushaltsnotlage, die der Stabilitätsrat festgestellt hat, und die damit verbundene Pflicht, ein Sanierungsprogramm aufzulegen. Dazu gehört, den Personalaufwuchs der vergangenen Jahre abzubremsen und die Beschäftigtenzielzahl in der Kernverwaltung konstant zu halten. Die quotale Einsparquote von jährlich 1,45 Prozent gilt für die Laufzeit des Sanierungsprogramms von 2025 bis 2027.
Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de