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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Jobcenter Bremen kommt ohne Vorgriff auf 2025 aus

Geld für Arbeitsmarktmaßnahmen geringer abgerufen als erwartet

26.11.2024

Das Jobcenter Bremen muss arbeitsmarktpolitische Maßnahmen des Jahres 2024 aller Voraussicht nach nicht mehr mit einem Vorgriff auf das Jahr 2025 finanzieren. Das geht aus einem Sachstandsbericht hervor, den Arbeitssenatorin Dr. Claudia Schilling am heutigen Dienstag (26. November 2024) der Deputation für Arbeit vorgelegt hat. Um die im Sommer zu Tage getretene Finanzierungslücke im Jobcenter zu schließen, wird nach jetzigen Berechnungen eine Umschichtung innerhalb des Budges 2024 ausreichen.

Das Jobcenter hatte die Mittel für den Eingliederungstitel (zum Beispiel für Qualifizierung, Coaching, Arbeitsgelegenheiten) für das gesamte Jahr 2024 bereits in der ersten Jahreshälfte weitgehend gebunden. Anders als daraufhin befürchtet, konnten nach einem vorläufigen Förderstopp im Sommer in der zweiten Jahreshälfte 2024 arbeitsmarktpolitische Maßnahmen weiter wie geplant finanziert werden. Zur Finanzierung waren zwei Säulen eingerichtet worden: die Umschichtung aus dem Verwaltungskostenbudget mit Ausgaben vor allem für Personal und Qualifikation des Jobcenters in Höhe von ursprünglich 2,8 Millionen Euro, und ein einmaliger Vorgriff auf finanzielle Mittel für das Jahr 2025.

Daraufhin konnten Maßnahmen weiter bewilligt werden. In der Rückschau zeigt sich nun aber, dass ein Vorgriff auf den Haushalt 2025 aller Voraussicht nach nicht notwendig ist, unter anderem, weil die Neubewilligungen nach dem Förderstopp ab Juli erst verzögert in Gang gekommen sind und weil mehr Maßnahmen als erwartet vorzeitig abgebrochen oder gar nicht erst angetreten worden sind. Auch die Träger der Maßnahmen haben Mittel nicht wie erwartet abgerufen, zum Beispiel die Inflationsausgleichsprämie. Im Ergebnis genügt nun eine Umschichtung von 2,7 Millionen statt der vorgesehenen 2,8 Millionen Euro aus dem Verwaltungskostenbudget des Jobcenters in den Eingliederungstitel für die arbeitspolitischen Maßnahmen.

Mit dem Verzicht auf einen Vorgriff auf das Jahr 2025 stehen die Mittel für nächstes Jahr nun in voller Höhe zur Verfügung. Nach Prognosen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das das Geld zuweist, wird das Jobcenter Bremen mit 62,97 Millionen Euro ausgestattet, das entspricht fast genau dem Betrag für 2024 (62,94 Millionen). Gekürzt wird nun aber das Verwaltungskostenbudget von 83,94 Millionen auf 72,26 Millionen. Eingliederungstitel und Verwaltungskostenbudget sind gegeneinander deckungsfähig, Kürzungen in einem Bereich können also auf den jeweils anderen Bereich durchschlagen. Bremerhaven kann mit 17,55 Millionen Euro im Eingliederungstitel planen (2014: 17,35 Millionen) und mit 18,95 Millionen im Verwaltungskostenbudget (2024: 21,78 Millionen).

Die Budgets der Jobcenter Bremen und Bremerhaven für das Jahr 2025 beruhen derzeit noch auf Schätzwerten. Die tatsächlichen Beträge stehen erst nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes fest. Er wird nach den Bundestagswahlen im Laufe des kommenden Jahrs verabschiedet.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de