Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit genehmigt die deutschlandweit ersten generischen Zertifizierungskriterien
06.03.2025Im Rahmen seiner Befugnis hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Timo Utermark, heute (6. März 2025) die Zertifizierungskriterien des Bremer Unternehmens Datenschutz Cert GmbH genehmigt und die Genehmigung an seinem Amtssitz in Bremerhaven überreicht. Es handelt sich um den deutschlandweit ersten generischen Kriterienkatalog für Datenschutzzertifizierungen. Das heißt, alle Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung werden erstmals durch einen Kriterienkatalog abgebildet.
Die Förderung von datenschutzspezifischen Zertifizierungsverfahren ist ein aufwendiger Prozess, welcher sich auf Artikel 42 der Datenschutzgrundverordnung stützt. Die Prüfung, die der Genehmigung vorrausging, erfolgte in Zusammenarbeit mit mehreren deutschen und europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden unter Federführung des bremischen Landesdatenschutzbeauftragten.
Utermark begrüßt diesen Schritt, da Zertifizierungen im Bereich des Datenschutzes der Vertrauensbildung dienen. So können zertifizierte Unternehmen Kundinnen und Kunden gegenüber nachweisen, dass sie Datenschutzstandards einhalten und zudem ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber Datenschutzaufsichtsbehörden leichter nachkommen.
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Timo Utermark , Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Tel.: (0421) 361-18004, E-Mail: office@datenschutz.bremen.de