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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Gesetz zum Ausbildungsfonds: Präzisierung des Geltungsbereichs vorgeschlagen

18.03.2025

Der Bremer Senat spricht sich dafür aus, dass das Gesetz zum Ausbildungsunterstützungsfonds hinsichtlich einzelner Bestimmungen zum Geltungsbereich präzisiert wird und hat einen entsprechenden Vorschlag in seiner heutigen Sitzung (18. März 2025) beschlossen.

Hintergrund ist das Urteil des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 16. Dezember zu einem Normenkontrollantrag der Bremischen Handelskammer, der Handwerkskammer, der Zahnärztekammer, der Apothekerkammer, der Ärztekammer sowie der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer. Der Staatsgerichtshof hatte am 16. Dezember 2024 entschieden, dass das Gesetz zum Ausbildungsunterstützungsfonds mit der Landesverfassung vereinbar ist. Da das Urteil mit 4:3 Richterstimmen ergangen war, und das Minderheitenvotum insbesondere Unklarheiten bei der gesetzlichen Eingrenzung der durch das Gesetz betroffenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bemängelt hatte, erscheint eine Verdeutlichung im Gesetzestext aus Sicht der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration sinnvoll.

"Unser Ziel ist es, durch die Anpassungen im Gesetzestext zukünftig Klarheit in der Auslegung zu haben und Rechtsunsicherheiten gar nicht erst entstehen zu lassen", sagte die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Dr. Claudia Schilling. Darüber hinaus enthält der Entwurf, der nun zur weiteren Befassung an die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet wird, weitere Präzisierungen zu den Voraussetzungen der Inanspruchnahme der im Gesetz vorgesehenen Leistungen und der Bestimmung der Arbeitnehmerbruttolohnsumme.

Steuerberater können für Mandanten melden
Seit Ende Februar können Steuerberater dank einer neuen Funktion im Meldeportal die Angaben für ihre Mandanten übernehmen. Diese Möglichkeit der digitalen Meldung wurde von der Steuerberaterkammer Bremen positiv bewertet und innerhalb der ersten 14 Tage mehr als 350 Mal genutzt. Zum Mandatsnachweis kann das übliche Vollmachtsformular verwendet werden.

Aufgrund der Einführungsphase des Gesetzes und der damit verbundenen Fragen wird aus Opportunitätsgründen übergangsweise darauf verzichtet, Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen verspäteter Meldungen einzuleiten. Das Meldeportal bleibt für Eingaben der Unternehmen und die nachfolgende digitale Kommunikation geöffnet. Die ersten Bescheide werden voraussichtlich im April in den elektronischen Postfächern der Unternehmenskonten vorliegen (bei Nachweisprüfungen oder postalischen Zustellungen entsprechend später).

Alle Informationen zum Ausbildungsunterstützungsfonds und Anleitungen zum Meldeportal sind auch auf der Homepage zum Ausbildungsfonds zu finden: ausbildungsfonds-bremen.de/

Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de