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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau | Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Empfehlungen zur Verbesserung der barrierefreien gynäkologischen Versorgung im Land Bremen

27.03.2025

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Landesbehindertenbeauftragten

Am heutigen Donnerstag (27.März 2025) veröffentlichen die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, die Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF) und der Landesbehindertenbeauftragte eine Studie zur barrierefreien gynäkologischen Versorgung im Land Bremen sowie die sich daraus ableitenden Handlungsempfehlungen. Die Vorstellung findet heute von 15.00 bis 17.00 Uhr online statt und stößt bereits im Vorfeld auf großes Interesse.

Rund 160 Teilnehmende aus dem gesamten Bundesgebiet haben sich für die Veranstaltung angemeldet. Die Studie und die darin enthaltenden Handlungsempfehlungen sind im Internet abrufbar unter: www.frauen.bremen.de/gyn_versorgung.

Aus der Studie abgeleitete Handlungsempfehlungen

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Frauen mit Mobilitätsbehinderungen im Land Bremen eine gesundheitliche Versorgung nicht in derselben Bandbreite und in derselben Qualität zur Verfügung steht wie anderen Frauen auch. Um die Situation zu verbessern, formulieren die Herausgebenden insgesamt elf Handlungsempfehlungen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Barrieren beim Zugang zu den Praxen beseitigen: Auf dem Weg zu gynäkologischen Praxen begegnen Frauen mit Mobilitätsbehinderungen vielfältige Barrieren wie beispielsweise Treppenstufen ohne Handläufe sowie dem Fehlen von behindertengerechten Parkplätzen und Aufzügen, beziehungsweise finden sie Aufzüge vor, die für Rollstühle zu eng sind.
  • Ausstattung in den Praxen verbessern: Hier werden beispielsweise höhenverstellbare Untersuchungsstühle sowie barrierefreie Sanitätsanlagen benötigt, die in den Praxen aber nicht immer vorhanden sind. Einen Personenlifter, der den Transfer auf den Behandlungsstuhl erleichtert, gibt es laut der Erhebung im Land Bremen sogar nur am Klinikum Bremen-Mitte.
  • Zuverlässige Angaben zur Barrierefreiheit von Praxen: Hier fehlt es an Transparenz und Zuverlässigkeit der Informationen. Nur wenige Praxen machen überhaupt Angaben zur Barrierefreiheit. Da es keine bindenden einheitlichen Kriterien für Praxen gibt, weichen zudem die Einschätzungen der Praxen von denen der Patientinnen ab oder die Angaben sind unvollständig. So ist ein Aufzug für Rollstuhlfahrerinnen beispielsweise nur dann barrierefreie, wenn auf dem Weg zu diesem keine Stufen überwunden werden müssen.
  • Vergütung für die Behandlung dem Zeitaufwand anpassen: Nach Angaben der befragten Gynäkologinnen und Gynäkologen erfordert die Behandlung von Frauen mit Mobilitätsbehinderungen einen zeitlichen Mehraufwand, der drei bis vier Mal so hoch ist. Dieser wird nicht vergütet, was die Suche nach einer geeigneten Praxis erschweren kann.
  • Angebot der barrierefreien gynäkologischen Sprechstunde am Klinikum Bremen-Mitte sichern: Nur hier gibt es im Land Bremen beispielsweise die Möglichkeit Frauen mit Hilfe eines Personenlifters Zugang zum Behandlungsstuhl zu ermöglichen. Allerdings muss die Sprechstunde hinsichtlich der Anbindung an eine andere medizinische Einrichtung und der Bezahlung der Gynäkologinnen und Gynäkologen neu aufgestellt werden, um ihren Bestand zu sichern und eine gute Versorgung zu ermöglichen. Aktuell findet die Sprechstunde alle drei Wochen mittwochs statt, in Bremerhaven gibt es kein vergleichsbares Angebot.

Weiterer Handlungsbedarf besteht beispielsweise in den Bereichen Fortbildungen für medizinisches Personal und Sensibilisierung von Fachkräften sowie in der Förderung von berufs- und bereichsübergreifenden Netzwerken.

Claudia Bernhardt, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz sagt hierzu: "Die aus den Ergebnissen der Studie abgeleiteten Handlungsempfehlungen zeigen, dass es mehrere Stellschrauben gibt, an denen wir drehen müssen, um die gynäkologische Versorgung für Frauen mit Behinderungen zu verbessern. Um entsprechende Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, brauchen wir eine starke und breite Allianz im Land Bremen sowie über die Landesgrenzen hinaus, da unter anderem dem Bund und den kassenärztlichen Vereinigungen Schlüsselrollen zukommen."

Arne Frankenstein, Landesbehindertenbeauftragter: "Frauen mit Behinderungen werden bei der Inanspruchnahme von Angeboten der gesundheitlichen Versorgung benachteiligt, teils mit gravierenden Folgen. Die Ergebnisse der Studie verdichten sich zu einem unmittelbaren Handlungsauftrag, die bestehenden Angebote zu verbessern. Die barrierefreie gynäkologische Sprechstunde am Klinikum Bremen-Mitte muss bedarfsgerecht und zukunftsfähig weiterentwickelt werden. Daneben müssen endlich gezielt ambulante gynäkologische Versorgungsangebote in Bremen und Bremerhaven aufgebaut werden, die eine bedarfsgerechte Behandlung in barrierefreien Räumlichkeiten ermöglichen.

Bettina Wilhelm, Landesfrauenbeauftragte: "Studien zeigen, dass Frauen mit Behinderungen beispielsweise seltener an gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen zur Prävention von Brust- oder Gebärmutterhalskrebs teilnehmen. Kein Wunder, wenn Zugänge und Ausstattung nicht adäquat und schwer überwindbare Barrieren vorhanden sind, wird eine Ärztin oder ein Arzt gegebenenfalls nur im akuten Krankheitsfall aufgesucht. Es ist deshalb wichtig, dass uns die heute veröffentlichte Studie detaillierte Informationen dazu liefert, wo Hindernisse bestehen und sie gleichzeitig daraus konkretisierte Verbesserungsvorschläge aufzeigt. Damit haben wir für das Land Bremen eine ideale Handlungsgrundlage und sollten nun ins Tun kommen."

Informationen zur Erhebung
Insgesamt wurden in drei Teilerhebungen im Zeitraum 2023/24 knapp 1.900 Frauen mit Mobilitätsbehinderungen, 147 Gynäkologen und Gynäkologinnen sowie 109 Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen angeschrieben. Von den Angeschriebenen antworteten 280 Frauen, 28 Praxen und 40 Einrichtungen. Neben den Antworten aus den Fragebögen wurden vertiefende Interviews geführt und ausgewertet.

Ansprechpersonen für die Medien:

  • Susanne Gieffers, ZGF Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: (0421) 361-6050, E-Mail: presse@frauen.bremen.de
  • Kai J. Steuck, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Landesbehindertenbeauftragten, Tel.: (0421) 361-18207, E-Mail: kai.steuck@lbb.bremen.de
  • Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de