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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Gute Gesetzgebung führt zu gutem Datenschutz

Vorstellung des siebten Jahresberichtes des Landesbeauftragten

28.03.2025

Anlässlich der Vorstellung des siebten Jahresberichtes nach der Datenschutzgrundverordnung zeigt sich der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Timo Utermark, erfreut über das insgesamt hohe Datenschutzniveau im Land Bremen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: "Das große Engagement vieler Unternehmen und Behörden, ein hohes Datenschutzniveau in ihrem Bereich zu gewährleisten, trägt wesentlich zu der Lebensqualität in einer digitaler werdenden Gesellschaft in Bremerhaven und Bremen bei."

Um einen effektiven Datenschutz zu verwirklichen und gleichzeitig praktikable Lösungen zu erreichen, kommt einer guten Gesetzgebung eine zentrale Rolle zu. Die Regelung zu dem Einsatz von Telepräsenzrobotern in Schulen, die in den aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schuldatenschutzgesetzes als Paragraf 4a Bremisches Schuldatenschutzgesetz aufgenommen wurde, bietet hier ein gelungenes Beispiel. Telepräsenzroboter ermöglichen nach dieser Vorschrift Schülerinnen und Schülern, die auf Grund einer Langzeiterkrankung nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, sich zum Unterricht zuzuschalten, und zwar unabhängig von der bisher erforderlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten der Mitschülerinnen und Mitschüler. Im vergangenen Jahr sind zudem in anderen Politikfeldern durch neuere Entwicklungen der Rechtsprechung die verfassungsrechtlichen Parameter geklärt, innerhalb derer der Gesetzgeber das Verhältnis von informationeller Selbstbestimmung und Sicherheitsbelangen, etwa im Bereich des Verfassungsschutzes, neu justieren kann. "Der Datenschutz verhindert keine sachgerechten Lösungen, sondern ist ein Auftrag an den Gesetzgeber, in einer offenen Debatte gute Lösungen zu finden", so der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

In vielen Fällen konnten Betroffene mit Hilfe des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zumindest bewirken, dass datenschutzrechtliche Missstände für die Zukunft abgestellt werden. In mehreren Beschwerden zu Videoüberwachungen bei Beschäftigtenverhältnissen konnte er beispielsweise erreichen, dass diese beendet wurden. Ebenfalls gingen bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Jahr 2024 mehrere Beschwerden zu in Antworten auf Google Rezensionen veröffentlichten personenbezogenen Daten ein. In den Fällen hatten die Patientinnen oder Patienten beziehungsweise Kundinnen oder Kunden von Arzt- und Tierarztpraxen unter einem Pseudonym Rezensionen abgegeben, während die Ärztinnen beziehungsweise Ärzte sowie die Tierärztinnen beziehungsweise Tierärzte unter Nennung des vollständigen Namens der betroffenen Person antworteten. Auf die entsprechenden Beschwerden konnte der Landesbeauftragte in allen Fällen erreichen, dass die in Frage stehende Antwort auf Google Rezensionen jeweils gelöscht wurde.

Im gleichzeitig veröffentlichten 19. Jahresbericht zur Informationsfreiheit würdigt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit unter anderem, dass die Koordinierungsstelle der Geodateninfrastruktur beim Landesamt Geo-Information Bremen hochwertige Datensätze öffentlicher Stellen zu den Themenfeldern Georaum, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistik, Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen sowie dem Themenfeld Mobilität für alle nunmehr unentgeltlich bereitstellt. Zudem fordert der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Senatorin für Justiz und Verfassung weiterhin auf, dass veröffentlichungswürdige Urteile auch auf der Internetseite des verantwortlichen Gerichts und nicht nur in kostenpflichtigen Angeboten veröffentlicht werden. Hierdurch können der interessierten Öffentlichkeit, den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und nicht zu Letzt der Verwaltung selbst unnötige Kosten erspart werden, die bei einem Abruf von kostenpflichtigen Angeboten entstehen.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Timo Utermark , Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Tel.: (0421) 361-18004, E-Mail: office@datenschutz.bremen.de