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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Richterliche Spezialkompetenz für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten

In der Tradition der Hanse: Bremen eröffnet Hanseatic Commercial Court for Aerospace, Logistics and Maritime Trade

01.04.2025

"Ich freue mich, dass wir zum frühestmöglichen Termin ein hochspezialisiertes Gericht für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten in Bremen einrichten. Als Justiz unterstützen wir damit die besonderen Stärken der bremischen Wirtschaft", so Justizsenatorin Claudia Schilling anlässlich der heutigen (1. April 2025) Entscheidung des Senats zur Errichtung des sogenannten Hanseatic Commercial Court for Aerospace, Logistics and Maritime Trade Bremen (Hanseatic Commercial Court Bremen – HCCB). Der Hanseatic Commercial Court Bremen wird im Wesentlichen für Streitigkeiten zwischen Unternehmen auf den Gebieten des Fracht-, Speditions- oder Lagergeschäftsrechts sowie in den Bereichen des Wasserstoff- und Weltraumtechnologierechts zuständig sein.

Freuden sich auf das neue Gericht (von links): Justizsenatorin Dr. Claudia Schilling, Handelskammer-Geschäftsführer Karlheinz Heidemeyer und die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Ann-Marie Wolff
Freuden sich auf das neue Gericht (von links): Justizsenatorin Dr. Claudia Schilling, Handelskammer-Geschäftsführer Karlheinz Heidemeyer und die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Ann-Marie Wolff. Foto: Justizressort

Seit den Zeiten der Hanse ist Bremen ein wichtiger Standort für Fracht-, Speditions- und Lagergeschäfte sowie den Seehandel. Bremen ist zudem ein Topstandort der internationalen Luft- und Raumfahrtbranche, in der mehr als 140 Unternehmen und 20 Institute mit rund 12.000 Beschäftigten pro Jahr über vier Milliarden Euro erwirtschaften. Bremen hat gemessen an den Einwohnerinnen und Einwohnern die höchste Luft- und Raumfahrtbeschäftigungsdichte in Deutschland. Der Norden Deutschlands ist besonders geeignet für die Produktion von Wasserstoff. Führend in den erneuerbaren Technologien, nah an den Windkraftparks in der Nordsee, mit unterirdischen Speicherkapazitäten und starker industrieller Infrastruktur, um das klimaneutrale Gas direkt zu verbrauchen. Als Pionier in den erneuerbaren Energien und mit einer starken Wissenschaftslandschaft ist das Land Bremen ein Fokuspunkt der Wasserstoff-Wende.

"Es entspricht der hanseatischen Tradition Bremens und dem Wesen der bremischen Wirtschaftszweige, dass hier die Geschäftsbeziehungen vielfältig und international sind. Mit der internationalen Ausrichtung der Bremer Wirtschaft geht einher, dass etwaige Rechtsstreitigkeiten häufig auch Unternehmen verschiedener Staaten betreffen", so Schilling.

"Mit der Errichtung eines Commercial Court am Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen können wir international tätigen Unternehmen ab sofort noch bessere Justizdienstleistungen für große Wirtschaftsstreitigkeiten zur Verfügung stellen", so die Justizsenatorin weiter. Schilling erläutert die Besonderheit des thematischen Zuschnitts: "Wir wollen der Bremischen Wirtschaft und international tätigen Unternehmen die Expertise eines hochspezialisierten Gerichts zur Verfügung stellen. Denn diese Rechtsmaterie ist derart komplex, dass hier eine Bündelung der Fachkompetenz nötig und sinnvoll ist. Dieses zusätzliche Angebot hilft nicht nur Bremens Wirtschaft; mit diesem Alleinstellungsmerkmal stärken wir Bremen auch als Gerichtsstandort."

Karlheinz Heidemeyer, Geschäftsführer und Leiter des Geschäftsbereichs Recht und Steuern der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, sagt: "Bremen und Bremerhaven spielen als international ausgerichtete Wirtschaftsstandorte eine bedeutende Rolle. Es ist daher wichtig, dass mit dem Commercial Court an diesem Standort effektive Möglichkeiten zur Beilegung von nationalen und internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten geboten werden. Wir begrüßen sehr, dass der Senat den Hanseatic Commercial Court Bremen am Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen an den Stärken der bremischen Wirtschaft ausrichtet und sich auf Bereiche wie Luftfahrt-, Weltraum- und Wasserstofftechnologie sowie Fracht-, Speditions-, Lagergeschäfte und Seehandelsrecht konzentriert. Das neue Bremer Gericht wird damit bundesweit ein einzigartiges Profil haben. Das Land Bremen hat mit seinen Häfen, dem Güterverkehrszentrum und der Airport-Stadt eine zentrale Bedeutung als Handels- und Logistikstandort in Europa, mit globalen Warenströmen und einer wichtigen Rolle als Oberzentrum in der Metropolregion Bremen-Oldenburg."

"Parteien von privatrechtlichen Wirtschaftsstreitigkeiten werden ihre Verfahren vor dem Hanseatic Commercial Court Bremen ab einem Streitwert von 500.000 Euro künftig vollständig in englischer Sprache führen können", erläutert die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Ann-Marie Wolff und weiter: "Bei der Verhandlung über Geschäftsgeheimnisse wird es möglich sein, zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auch ohne Öffentlichkeit zu verhandeln und die Verfahrensbeteiligten von Anfang an zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Die Richterinnen und Richter des Hanseatic Commercial Court Bremen sind sowohl fachlich als auch im Rechtsenglisch besonders versiert, und sie sind maßgeblich bereits seit Jahren mit den rechtlichen und tatsächlichen Streitfragen befasst, die im HCCB erwartet werden. Gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen des Hanseatic Commercial Court Bremen wird die Revision zum Bundesgerichtshof eröffnet sein."

Auf der neuen Internetseite hanseatic-commercial-court.de/ finden sich weitere Informationen zum Gericht.

Hintergrund:

Der Bund hat am 10. Oktober 2024 das Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandortstärkungsgesetz) verkündet. Das Gesetz ist zum 1. April 2025 in Kraft getreten. Es hat zum Ziel, den Justizstandort Deutschland für Wirtschaftsstreitigkeiten attraktiver zu machen, um auch diese Rechtsstreitigkeiten zügig, direkt und fachlich versiert einer gütlichen Einigung oder aber einer Entscheidung ggfs. auch durch den Bundesgerichtshof zuzuführen, um dadurch Rechtssicherheit zu schaffen.

Durch das Justizstandortstärkungsgesetz wird den Ländern die Möglichkeit gegeben, Senate bei den Oberlandesgerichten als sogenannte Commercial Courts einzurichten. Deren sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus Paragraf 119b Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Es kann gemäß Paragraf 184a GVG zudem vorgesehen werden, dass vor den Commercial Courts die Gerichtssprache Englisch ist. Sowohl zur Errichtung als auch zur Ausgestaltung der Zuständigkeiten und der Bestimmung der Gerichtssprache werden durch die Paragrafen 119b, 184a GVG die Landesregierungen ermächtigt, verbunden mit der Subdelegationsbefugnis zugunsten der Landesjustizministerien.

Der Bremer Senat hat heute (1. April 2025) die "Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten für die Errichtung und Ausgestaltung der Commercial Courts und Commercial Chambers" sowie die Ausfertigung der Verordnung und deren Verkündung im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen beschlossen. Der Senatorin für Justiz und Verfassung wird somit ermöglicht, die Zuständigkeiten durch Verordnung festzulegen und zu bestimmen, dass Verfahren vor dem Commercial Court nach näherer Maßgabe des Paragrafen 184a GVG und des 1. Abschnitts des 6. Buchs der Zivilprozessordnung in englischer Sprache geführt werden können. Auch diese entsprechende Verordnung tritt noch in dieser Woche in Kraft, sodass der HCCB so früh wie möglich seine Arbeit aufnehmen kann.

Achtung Redaktionen:
Die Pressestelle des Senats bietet Ihnen das Foto zu dieser Mitteilung zur honorarfreien Veröffentlichung an. Foto: Jusitzressort
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Ansprechpartnerin für die Medien:
Stephanie Dehne, Pressesprecherin bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-2344, E-Mail: stephanie.dehne@justiz.bremen.de