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Der Senator für Kultur

Bremen gibt Gemälde aus dem 16. Jahrhundert zurück

20.08.2024

Der Senat hat heute (20. August 2024) der Restitution des Gemäldes "Aufbruch der Hl. Ursula" aus dem Sammlungsbestand der Museen Böttcherstraße an die rechtmäßigen Erben des jüdischen Antiquars Jacques Rosenthal zugestimmt. Dieser musste im Januar 1936 sein Geschäft sowie seine Privatwohnung und Kunstsammlung unter Verfolgungsdruck verkaufen. Später erwarb Ludwig Roselius das Gemälde in der 1. Auktion des Auktionshauses Adolf Weinmüller in München.

Das Bild Aufbruch der Hl. Ursula wird den Erben des einstigen Eigentümers zurückgegeben. Foto: Museen Böttchertraße
Das Bild "Aufbruch der Hl. Ursula" wird den Erben des einstigen Eigentümers zurückgegeben. Foto: Museen Böttchertraße

Seit 1988 befindet sich das Bild im Eigentum der Stadtgemeinde Bremen, da Ludwig Roselius jr. den Kernbestand der Sammlung seines Vaters an die Stadt verkaufte. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1989 zu einem Drittel Miteigentümer. Recherchen des Zentralinstituts für Kunstgeschichte in München zur Sammlung Rosenthal und Provenienzforschung der Museen Böttcherstraße kamen zu dem Ergebnis, dass das Gemälde Jacques Rosenthal 1936 NS-verfolgungsbedingt entzogen worden war.

In einem offenen und vertrauensvollen Dialog zwischen den Nachfahren der Familie Rosenthal, vermittelt vom Holocaust Claims Processing Office, und dem Senator für Kultur unter Beteiligung der Museen Böttcherstraße und des Zentralinstituts für Kunstgeschichte in München konnte eine faire und gerechte Lösung im Sinne der "Washington Principles" vereinbart werden. Das Gemälde wird an die Erben restituiert und das Museum strebt einen Rückkauf an. Die Erben begrüßen grundsätzlich den Verbleib des Bildes in der Bremer Sammlung. Die Mittel dazu werden jetzt eingeworben. Für die Zeit nach der Restituierung bis zum Zeitpunkt des angestrebten Rückkaufs, soll das Gemälde als Leihgabe in den Museen Böttcherstraße verbleiben.

"Dass wir das Gemälde restituieren würden, war uns bei dieser Faktenlage von Anfang an klar und dies ist auch alternativlos", so Kulturstaatsrätin Carmen Emigholz. Damit folge man letztlich den Washingtoner Prinzipien von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz, von 1999. "Vor diesem Hintergrund ist es eine sehr freundliche Geste der Erbengemeinschaft, dass die Museen Böttcherstraße das Gemälde zurückkaufen können und es so für die Bremer Sammlung erhalten bleiben kann", so Emigholz.

Der Direktor der Museen Böttcherstraße, Dr. Frank Schmidt, ergänzt: "Eine Sammlung ist nicht für alle Zeiten festgefügt, sie befindet sich in ständigem Wandel, was ihren Umfang, aber vor allem, was ihre Bewertung und Wahrnehmung anbelangt. Die Erwerbungsgeschichte von Kunstwerken gehört untrennbar zu deren jeweils aktuellen Vermittlung, wie das Beispiel des Gemäldes "Aufbruch der Hl. Ursula" eindrucksvoll vor Augen führt. Wir sind den Erben von Jacques Rosenthal dafür dankbar, das Gemälde zunächst in Bremen zu belassen und so die Möglichkeit zu haben, die notwendigen Mittel für einen permanenten Verbleib einzuwerben."

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Ansprechpartner für die Medien:
Werner Wick, Pressesprecher beim Senator für Kultur, Tel.: (0421) 361-16173, E-Mail: werner.wick@kultur.bremen.de