Angesichts der ungewissen weiteren Krisenentwicklung und ihrer Auswirkungen etwa auf die Steuereinnahmen hatte die Bürgerschaft, wie vom Senat vorgeschlagen, im Juni die zweite Lesung der Haushalte 2025 unterbrochen. Inzwischen liegen die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung, die für das Haushaltsjahr 2025 maßgeblich ist, und die aktuelle Prognose der Herbst-Steuerschätzung vor. Das hat ebenso Auswirkungen auf die Haushalte 2025 wie die Entscheidung des Senats, die Notlagenfinanzierung zu beenden.
Die noch nötigen Folgefinanzierungen für die bisherigen notlagenfinanzierten Maßnahmen müssen ebenso in die Haushalte eingearbeitet werden wie die Auswirkungen des Zensus, dessen Effekt – analog zum Verfahren beim Zensus 2011 – in Höhe von 159 Millionen Euro (Stadtstaat) in den Haushalten von Stadt (55 Millionen Euro) und Land (94 Millionen Euro) zuzüglich der Korrekturen - für das Haushaltsjahr 2022 berücksichtigt wird. Ab 2025 wird aufgrund der Vorgaben aus dem Sanierungsprogramm bei der Beschäftigungszielzahl eine Einsparquote von 1,45 Prozent budgetiert, ausgenommen sind davon Polizei, Justiz, Steuerverwaltung sowie Schulen und Kindertagesbetreuung. Nicht zuletzt werden Risiken, die sich im Haushaltsvollzug 2024 in den Bereichen Soziales und Bildung ergeben haben, vorsorglich eingeplant. Außerdem werden die ersten Änderungen, die sich aus dem anstehenden Sanierungsprogramm ergeben, veranschlagt. Die entsprechenden Ergänzungsmitteilungen zu den Haushalten 2025 hat der Senat heute (19. November 2024) beschlossen.
Finanzsenator Björn Fecker: "Wir beenden nach vielen Jahren mit diesem Haushalt die Notlagenfinanzierung. Wir kehren damit zurück zur klassischen Haushaltsführung, bei der die Ausgaben durch die Einnahmen gedeckt werden müssen. Dieser Schritt ist ein wichtiger Beitrag zur nötigen Haushaltskonsolidierung. Das ist angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen ein ausgewogenes Haushaltspaket. Die wirtschaftliche Lage und die davon beeinflusste Steuerentwicklung erlauben Bremen keine großen Sprünge. Dennoch setzen wir klare Schwerpunkte und halten die Schuldenbremse ein. Wir investieren in die notwendige Transformation der Wirtschaft, wir sorgen für dringend benötigte Kita- und Schulplätze, wir federn soziale Ungleichheiten ab und sichern die BSAG sowie den kommunalen Klinikverbund ab."
Der Finanzsenator macht zugleich deutlich, dass Bremen seine Finanzlage in Ordnung bringen muss. "Angesichts der knappen Kassen können wir leider nicht alles finanzieren, was sinnvoll wäre. Ganz im Gegenteil müssen wir die Finanzen wieder ins Lot bringen und die Vorgaben aus dem Sanierungsprogramm konsequent umsetzen. Dafür setzen wir die ersten Maßnahmen zur Haushaltssanierung um. Zukünftig unter dem Regime des Sanierungsprogramms können Mehrbedarfe beziehungsweise neue Maßnahmen nur finanziert werden, wenn an anderer Stelle Ausgaben in selbiger Höhe reduziert werden. Die Sanierungsmaßnahmen sind kein Selbstzweck. Sie sollen dafür sorgen, wieder mehr Handlungsspielräume für ein lebenswertes Land mit seinen zwei Städten und einen starken Wirtschaftsstandort zu gewinnen", betont Fecker.
Im Landeshaushalt sind nun Ausgaben in Höhe von 5,9 Milliarden Euro vorgesehen, das sind über sechs Prozent weniger als im diesjährigen Haushalt. Im stadtbremischen Haushalt plant der Senat nun mit Ausgaben in Höhe von rund vier Milliarden Euro, das sind gegenüber 2024 über acht Prozent weniger. Im Landeshaushalt bestehen noch Konsolidierungserfordernisse in Höhe von elf Millionen Euro, die als Globale Minderausgaben im Haushaltsvollzug aufgelöst werden müssen. Im stadtbremischen Haushalt sind es 51 Millionen Euro, die ressortseitig noch durch entsprechende Einsparungen oder Mehreinnahmen erbracht werden müssen. Bremen hält sich 2025 an die Verpflichtung aus der Sanierungshilfenvereinbarung mit dem Bund und tilgt Kredite in Höhe von 80 Millionen Euro. Haushaltsrisiken bestehen noch mit Blick auf Bundesgesetze, die bisher nicht beschlossen sind. So könnte beispielweise das geplante Steuerfortentwicklungsgesetz eine Lücke in den bremischen Haushalt reißen.
Die Sanierungsmaßnahmen haben im Landeshaushalt einen Effekt von über zehn Millionen Euro. Erzielt wird diese Summe beispielsweise mit einer moderaten Erhöhung der Grunderwerbsteuer um 0,5 Prozent (fünf Millionen Euro), Erhöhung der Spielbankabgabe (eine Million Euro) und Erhöhung von Gebühren, die seit zwei Jahren nicht mehr angepasst wurden, um fünf Prozent (eine Million Euro). Im Stadt-Haushalt beträgt der Sanierungseffekt 14,8 Millionen Euro. Die Summe setzt sich unter anderem aus einer Anhebung der Beiträge fürs Mittagessen in Schulen und Kitas um zehn Euro (1,4 Millionen Euro), Anpassung der Jahrmarkt-Gebühren (eine Million Euro), höheren Abführungen aus den Gewinnbeteiligungen (fünf Millionen Euro) und Anhebung der Erbpacht im Hafenbereich (vier Millionen Euro) zusammen.
Die Maßnahmen, die 2024 aus Notlagekrediten finanziert worden sind, erfordern zum Teil noch eine Fortfinanzierung mit einem Volumen von rund 143 Millionen Euro im Landeshaushalt und über 114 Millionen Euro im Stadt-Haushalt. Die Mittel werden in den Produktplänen der jeweils zuständigen Ressorts veranschlagt.
Im Landeshaushalt 2025 geht es um folgende Folgefinanzierungen:
Im stadtbremischen Haushalt werden ebenfalls Folgefinanzierungen veranschlagt:
Im Haushaltsjahr 2024 wurden einige Vorhaben, die zuvor mit Notlagemitteln finanziert wurden, ersatzweise einmalig aus der Zentralen Stabilitätsrücklage ermöglicht. Sie werden für die weitere Finanzierung nun in die Produktpläne der zuständigen Ressorts überführt.
Im Landeshaushalt geht es um diese beiden Punkte mit einem Gesamtvolumen von rund 10,5 Millionen Euro:
Im Stadt-Haushalt handelt es sich im Einzelnen um folgende Maßnahmen:
Aus den Erkenntnissen des Haushaltsvollzugs 2024 zeichnen sich auch für 2025 absehbar eintretende Risiken ab, für die nun Vorsorge getroffen wird. Die betrifft insbesondere die Sozialleistungen. Hier werden zum einen die ehemaligen Notlagemittel für ukraine-bedingte Sozialleistungen mit einem Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro im Landes- und Stadt-Haushalt fortgeschrieben (s.o.). Zum anderen werden mit Blick auf die in 2024 darüber hinaus entstandenen Mehrbedarfe bei diesen Leistungen in den Haushalten 2025 zusätzlich 130 Millionen Euro veranschlagt (Land: 95 Millionen Euro, Stadt: 35 Millionen Euro). Auch das Bildungsressort erhält im Stadt-Haushalt 45 Millionen Euro mehr für die Unterrichtsversorgung und Kinderbetreuung, als im ursprünglichen Haushaltsentwurf 2025 vorgesehen war. Hinzu kommen 30 Millionen Euro für Anmietungen und Schulbau. Aufgrund der zuletzt kontinuierlich gestiegenen Kinderzahlen bildet das Finanzressort zudem eine zentrale Risikovorsorge in Höhe von 30 Millionen Euro. Außerdem wird im stadtbremischen Haushalt ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von 17,1 Millionen Euro für die Gesundheit Nord eingeplant. Weitere Vorsorge wurde zudem für Steigerungen bei den Personalausgaben infolge unter anderem von Tarifabschlüssen (10 Millionen Euro) sowie für die Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Bau des Staatsarchivs (950.000 Euro) hinterlegt.
Die Mitteilungen des Senats zur Ergänzung der Haushaltsgesetz-Entwürfe und der Haushaltspläne des Landes sowie der Stadt Bremen werden nun an die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet. Die abschließende 2. Lesung im Parlament ist im Dezember vorgesehen.
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Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail matthias.makosch@finanzen.bremen.de