24.01.2000
Angesichts des Informationsbedarfes über die Einführung der Verlässlichen Grundschule in Bremen hat der Senator für Bildung noch einmal alle Erziehungsberechtigten der Grundschüler und der neu einzuschulenden Kinder angeschrieben. In dem Brief werden die am häufigsten gestellten Fragen aufgegriffen und beantwortet.
Fragen und Antworten lauten:
Frage:
Dies ist nur dann notwendig, wenn Ihr Kind auch nachmittags (nach 13.00 Uhr) betreut werden soll.Von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr besucht Ihr Kind die Grundschule. Der Hort beginnt im Anschluss an die Schule.
Frage:
Einen Frühdienst gibt es für diejenigen Kinder, die nachmittags einen Hort besuchen.Für alle anderen Kinder wird es nur dann einen Frühdienst geben, wenn an der jeweiligen Schule ein entsprechender Bedarf vorhanden ist und die Schule den Frühdienst organisiert.Dieses Angebot ist kostenpflichtig und muss bei der zuständigen Grundschule beantragt werden.
Frage:
In den Grundschulen wird in der Regel kein Mittagessen angeboten - auch nicht im Rahmen der Verlässlichen Grundschule.Allerdings können die Kinder in der Betreuungszeit gemeinsam etwas essen, wenn sie dies von zu Hause mitbringen.Lediglich in den Schulen, die schon jetzt ein Mittagessen für ihre Schüler anbieten, kann im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten auch künftig Mittag gegessen werden.
Frage:
In der Verlässlichen Grundschule findet in den Schulferien keine Betreuung statt.Für Hortkinder wird in den Ferien jedoch nach wie vor eine ganztägige Betreuung während der Öffnungstage der Einrichtungen gewährleistet.
Frage:
In der Verlässlichen Grundschule wird zwischen Unterricht und Betreuung unterschieden.Lehrkräfte sind wie bisher für den Unterricht zuständig. Die Betreuung wird von zusätzlichen Honorarkräften durchgeführt. Dies können sozialpädagogische Fachkräfte oder andere für die Arbeit mit Kindern geeignete Personen sein, wie z.B. Studentinnen und Studenten, Übungsleiterinnen und Übungsleiter aus Vereinen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Institutionen wie Musikschule, Freie Kunstschule etc. oder auch interessierte Mütter und Väter aus dem Umfeld der Schule.
Frage:
Die Schulen und der Senator für Bildung und Wissenschaft werden das Betreuungspersonal mit größter Sorgfalt auswählen. Alle Interessenten müssen sich bewerben und ihre Vorstellungen und Qualifikationen vorweisen. Erst dann wird über ihren möglichen Einsatz entschieden.
Frage:
Unterricht wird auch weiterhin nur von qualifizierten Lehrkräften erteilt. Die zusätzliche Einbeziehung von Betreuungskräften mit den unterschiedlichsten Erfahrungen bedeutet eine Bereicherung des Schullebens.
Frage:
Ihr Kind erhält Unterricht nach der gültigen Stundentafel. Für die 1. und 2. Klassen sind dies 20 Unterrichtsstunden, für die 3. und 4. Klassen 24 Unterrichtsstunden in der Woche.Die Betreuung erfolgt zusätzlich zum Unterricht.
Frage:
Die Personen, die die Betreuungsarbeit übernehmen, sollen für Ihr Kind möglichst feste Bezugspersonen sein. Dies wird aber nicht in jedem Fall durchzuhalten sein.
Frage:
Nein, Betreuung ist keine Aufbewahrung, denn die Betreuungsangebote können z.B. aus den Bereichen Sport, Musik, Basteln, Tanzen, Chor, Theater, Internet usw. kommen.
Frage:
Da nicht alle Kinder der Schule an diesem Angebot teilnehmen, wird die Betreuung klassenübergreifend in festen Gruppen organisiert werden.
Die Größe der Betreuungsgruppen soll bei höchstens 25 Kindern liegen.
Frage:
Alle vorhandenen Räume in der Schule können für das Betreuungsangebot genutzt werden.Zusätzlich kann gemeinsam mit dem Kindertagesheim oder einer anderen in Schulnähe liegenden Einrichtung überlegt werden, ob hier weitere Räume für die Betreuung genutzt werden können.Für zusätzliches Material werden den Schulen Mittel zur Verfügung gestellt.
Frage:
Sie ist verlässlich, allerdings kann es organisatorische Veränderungen geben, wenn sich herausstellt, dass sich bestimmte Regelungen nicht bewährt haben. Die Verlässlichkeit von 8.00 – 13.00 Uhr bleibt aber auf jeden Fall erhalten.
Frage:
Die Anmeldungen für die Verlässliche Grundschule von 8.00 - 13.00 Uhr gelten in der Regel für die ganze Woche. In Absprache mit der Schule sind in Einzelfällen individuelle Lösungen möglich.
Frage:
Auf jeden Fall ist eine vorsorgliche Anmeldung zu empfehlen.
Frage:
Eine Unterrichtsstunde kann nur durch Unterricht ersetzt werden. Es findet Vertretungsunterricht statt, der durch die Schule organisiert wird. Die Schule bekommt dafür eine Vertretungsreserve.
Frage:
Auch für den Betreuungsbereich wird für eine Vertretung gesorgt.
Frage:
Es ist geplant, dass das Betreuungsangebot mit dem ersten Schultag des Schuljahres 2000/2001 beginnt.
Frage:
Die Betreuung im Zeitraum von 8.00 bis 13.00 Uhr ist kostenfrei.
Lediglich für den Fall, dass Ihr Kind keinen Hort besucht, es aber dennoch einen Frühdienst benötigt, entstehen Ihnen hierfür zusätzliche Kosten.
Für Verbrauchsmaterialien bei bestimmten Projekten können Kosten entstehen.
Frage:
Das Betreuungsangebot ist freiwillig. Kinder, die für die Betreuung angemeldet werden, müssen teilnehmen. Abmeldungen sind jeweils zum Ende eines Schuljahres möglich.
Frage:
Das soll möglichst nicht geschehen, weil zu einem verlässlichen Betreuungsangebot für die Kinder auch eine Planungssicherheit für Schule und Behörde gehört.