Sie sind hier:

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Fragen und Antworten zur Verlässlichen Grundschule

24.01.2000

Angesichts des Informationsbedarfes über die Einführung der Verlässlichen Grundschule in Bremen hat der Senator für Bildung noch einmal alle Erziehungsberechtigten der Grundschüler und der neu einzuschulenden Kinder angeschrieben. In dem Brief werden die am häufigsten gestellten Fragen aufgegriffen und beantwortet.


Fragen und Antworten lauten:


Frage:

  • Ist eine Anmeldung meines Kindes sowohl im Hort als auch in der Schule notwendig?


    Dies ist nur dann notwendig, wenn Ihr Kind auch nachmittags (nach 13.00 Uhr) betreut werden soll.Von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr besucht Ihr Kind die Grundschule. Der Hort beginnt im Anschluss an die Schule.



  • Frage:

  • Gibt es einen Frühdienst vor 8.00 Uhr?


    Einen Frühdienst gibt es für diejenigen Kinder, die nachmittags einen Hort besuchen.Für alle anderen Kinder wird es nur dann einen Frühdienst geben, wenn an der jeweiligen Schule ein entsprechender Bedarf vorhanden ist und die Schule den Frühdienst organisiert.Dieses Angebot ist kostenpflichtig und muss bei der zuständigen Grundschule beantragt werden.





  • Frage:

  • Kann mein Kind in der Schule auch ein Mittagessen erhalten?


    In den Grundschulen wird in der Regel kein Mittagessen angeboten - auch nicht im Rahmen der Verlässlichen Grundschule.Allerdings können die Kinder in der Betreuungszeit gemeinsam etwas essen, wenn sie dies von zu Hause mitbringen.Lediglich in den Schulen, die schon jetzt ein Mittagessen für ihre Schüler anbieten, kann im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten auch künftig Mittag gegessen werden.



  • Frage:

  • Wird ein Betreuungsangebot in der Schule auch in den Ferien vorgehalten?


    In der Verlässlichen Grundschule findet in den Schulferien keine Betreuung statt.Für Hortkinder wird in den Ferien jedoch nach wie vor eine ganztägige Betreuung während der Öffnungstage der Einrichtungen gewährleistet.


    Frage:

  • Wer betreut die Kinder?


    In der Verlässlichen Grundschule wird zwischen Unterricht und Betreuung unterschieden.Lehrkräfte sind wie bisher für den Unterricht zuständig. Die Betreuung wird von zusätzlichen Honorarkräften durchgeführt. Dies können sozialpädagogische Fachkräfte oder andere für die Arbeit mit Kindern geeignete Personen sein, wie z.B. Studentinnen und Studenten, Übungsleiterinnen und Übungsleiter aus Vereinen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Institutionen wie Musikschule, Freie Kunstschule etc. oder auch interessierte Mütter und Väter aus dem Umfeld der Schule.



  • Frage:

  • Wie kann ich sicher sein, dass mein Kind von geeigneten Personen betreut wird?


    Die Schulen und der Senator für Bildung und Wissenschaft werden das Betreuungspersonal mit größter Sorgfalt auswählen. Alle Interessenten müssen sich bewerben und ihre Vorstellungen und Qualifikationen vorweisen. Erst dann wird über ihren möglichen Einsatz entschieden.




  • Frage:

  • Verschlechtert sich die Grundschule, wenn zukünftig auch nichtpädagogische Kräfte in der Schule arbeiten?


    Unterricht wird auch weiterhin nur von qualifizierten Lehrkräften erteilt. Die zusätzliche Einbeziehung von Betreuungskräften mit den unterschiedlichsten Erfahrungen bedeutet eine Bereicherung des Schullebens.



  • Frage:

  • Wird mein Kind nur betreut statt unterrichtet?


    Ihr Kind erhält Unterricht nach der gültigen Stundentafel. Für die 1. und 2. Klassen sind dies 20 Unterrichtsstunden, für die 3. und 4. Klassen 24 Unterrichtsstunden in der Woche.Die Betreuung erfolgt zusätzlich zum Unterricht.



  • Frage:

  • Werden die Personen, die mein Kind betreuen, ständig wechseln?


    Die Personen, die die Betreuungsarbeit übernehmen, sollen für Ihr Kind möglichst feste Bezugspersonen sein. Dies wird aber nicht in jedem Fall durchzuhalten sein.



  • Frage:

  • der Vorwurf, dass mein Kind nach Beendigung des Unterrichts nur "aufbewahrt" wird ?


    Nein, Betreuung ist keine Aufbewahrung, denn die Betreuungsangebote können z.B. aus den Bereichen Sport, Musik, Basteln, Tanzen, Chor, Theater, Internet usw. kommen.



  • Frage:

  • Wie werden die Betreuungsgruppen organisiert?


    Da nicht alle Kinder der Schule an diesem Angebot teilnehmen, wird die Betreuung klassenübergreifend in festen Gruppen organisiert werden.

    Die Größe der Betreuungsgruppen soll bei höchstens 25 Kindern liegen.



  • Frage:

  • Gibt es zusätzliche Räume und Ausstattungen für die Betreuung in der Schule?


    Alle vorhandenen Räume in der Schule können für das Betreuungsangebot genutzt werden.Zusätzlich kann gemeinsam mit dem Kindertagesheim oder einer anderen in Schulnähe liegenden Einrichtung überlegt werden, ob hier weitere Räume für die Betreuung genutzt werden können.Für zusätzliches Material werden den Schulen Mittel zur Verfügung gestellt.



  • Frage:

  • Ist die Verlässliche Grundschule über die gesamte Grundschulzeit (4 Jahre) verlässlich oder ist es ein zeitlich begrenzter Versuch?


    Sie ist verlässlich, allerdings kann es organisatorische Veränderungen geben, wenn sich herausstellt, dass sich bestimmte Regelungen nicht bewährt haben. Die Verlässlichkeit von 8.00 – 13.00 Uhr bleibt aber auf jeden Fall erhalten.



  • Frage:

  • Kann ich mein Kind auch für einzelne Tage und nicht für die ganze Wo-che zur Betreuung anmelden?


    Die Anmeldungen für die Verlässliche Grundschule von 8.00 - 13.00 Uhr gelten in der Regel für die ganze Woche. In Absprache mit der Schule sind in Einzelfällen individuelle Lösungen möglich.



  • Frage:

  • Was mache ich, wenn ich die Stundenpläne meiner Kinder für das neue Schuljahr noch nicht kenne, so dass ich nicht einschätzen kann, ob mein Kind eine zusätzliche Betreuung benötigt?


    Auf jeden Fall ist eine vorsorgliche Anmeldung zu empfehlen.



  • Frage:

  • Was passiert, wenn eine Unterrichtsstunde nicht erteilt werden kann?


    Eine Unterrichtsstunde kann nur durch Unterricht ersetzt werden. Es findet Vertretungsunterricht statt, der durch die Schule organisiert wird. Die Schule bekommt dafür eine Vertretungsreserve.



  • Frage:

  • Was geschieht, wenn eine Betreuungskraft ausfällt?


    Auch für den Betreuungsbereich wird für eine Vertretung gesorgt.




  • Frage:

  • Wann beginnt das Betreuungsangebot?


    Es ist geplant, dass das Betreuungsangebot mit dem ersten Schultag des Schuljahres 2000/2001 beginnt.



  • Frage:

  • Muss ich das Betreuungsangebot bezahlen?


    Die Betreuung im Zeitraum von 8.00 bis 13.00 Uhr ist kostenfrei.

    Lediglich für den Fall, dass Ihr Kind keinen Hort besucht, es aber dennoch einen Frühdienst benötigt, entstehen Ihnen hierfür zusätzliche Kosten.

    Für Verbrauchsmaterialien bei bestimmten Projekten können Kosten entstehen.



  • Frage:

  • Muss ich mein Kind betreuen lassen?


    Das Betreuungsangebot ist freiwillig. Kinder, die für die Betreuung angemeldet werden, müssen teilnehmen. Abmeldungen sind jeweils zum Ende eines Schuljahres möglich.



  • Frage:

  • Kann ich mein Kind während des laufenden Schuljahres anmelden?


    Das soll möglichst nicht geschehen, weil zu einem verlässlichen Betreuungsangebot für die Kinder auch eine Planungssicherheit für Schule und Behörde gehört.