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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Senat beschließt Verbeamtung von 33 Schulleiterinnen und Schulleitern

29.01.2002

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (29.01.2002) die Verbeamtung von 33 angestellten Schulleitungsmitgliedern ( Rektoren und Konrektoren) beschlossen, die bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben. Damit folgte der Senat einem Antrag von Bildungssenator Willi Lemke, der sich für diese Verbeamtung nachdrücklich eingesetzt hatte. Die überwiegende Mehrzahl der Schulleiterinnen und Schulleitern ist bereits verbeamtet.

Um sicherzustellen, dass Lehrkräfte nicht in andere Bundesländer abwandern, die generell Lehrkräfte verbeamten, hatte der Senat bereits im vergangenen Jahr beschlossen, dass Lehrkräften in Bremen grundsätzlich die Einstellung in das Beamtenverhältnis angeboten werden kann. Nach dem Bremischen Beamtengesetz ist jedoch nur eine Verbeamtung bis zum vollendeten 40. Lebensjahr möglich. Durch eine Ausnahmeregelung wurde ebenfalls im vergangenen Jahr ermöglicht, dass auch Lehrkräfte bis 45 Jahre verbeamtet werden können.

Damit ergab sich die Situation, dass eine Reihe von Schulleitern, die bereits über 45 Jahre alt sind, nicht in den Genuss der Besonderheiten eines Beamtenverhältnisses kommen konnten. Andererseits gehört es zu den Aufgaben dieser Schulleitungsmitglieder an der Einstellung neuer Kolleginnen und Kollegen mitzuwirken und die erforderlichen Gutachten/ Beurteilungen für die Verbeamtung der jüngeren Kollegiumsmitglieder zu schreiben. Gerade zur Stärkung der inhaltlichen Arbeit in den einzelnen Schulen werden jedoch, so die Argumentation des Senats hoch engagierte Schulleitungen benötigt. Deshalb bestehe auch ein dringendes dienstliches Interesse an der Verbeamtung dieser Schulleiterinnen und Schulleiter. Senator Lemke: „Ich freue mich sehr über den Beschluss des Senats. Dadurch stärken wir die Stellung der Schulleiterinnen und Schulleiter, von deren Engagement und Leistung ganz wesentlich der Erfolg schulischer Arbeit bestimmt wird.“