12.11.2002
Aus der heutigen Senatssitzung (12.11.2002):
Die Senat hat heute (12.11.2002) einem Entwurf zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und Schulverwaltungsgesetzes zugestimmt, der den Übergang in weiterführende Schularten neu regelt. Bisher war es letztlich der Entscheidung der Eltern überlassen, ob ein Kind zur Haupt-, Realschule oder zum Gymnasium geht. Sie konnten sich über die Empfehlung der Schule hinwegsetzen. Wenn künftig der Wunsch der Eltern von der Empfehlung der Schule, die auf der Basis des Notenbildes abgegeben wird, abweicht, muss das Kind eine Prüfung absolvieren, deren Ergebnis dann über den weiteren Bildungsgang entscheidet. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Lehrerinnen und Lehrer den Erziehungsberechtigten am Ende der Jahrgangsstufe 5 eine erste Einschätzung über die voraussichtlich für ihr Kind geeignete weiterführende Schulart geben. In der Jahrgangsstufe 6 soll es regelmäßig Informationen über die Förderung und die Lernentwicklung der Kinder geben.