Änderung des Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetzes
07.01.2003
Der Senat hat heute (7.1.2003) einer Änderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeitaufteilung für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen (Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetz) zugestimmt. Auf Grund dieser Änderung können Lehrkräfte unter 50 Jahren künftig verpflichtet werden, eine Unterrichtsstunde pro Woche mehr zu unterrichten. Damit wird die rechtliche Voraussetzung geschaffen, um die mit der GEW vereinbarten Ausgleichszahlungen für angestellte Lehrkräfte zu kompensieren. Einzelheiten werden in einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung geregelt. Zugleich hat der Senat eine Änderung des Beamtengesetzes beschlossen, nach der eine Verbeamtung bis 50 Jahre möglich ist. Damit soll ermöglicht werden, dass bisher angestellte Lehrer unter 50 Jahren noch verbeamtet werden können. Auch dies hatten die Senatsvertreter in den Verhandlungen mit der GEW zugesagt. Das Gesetz wird nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens erneut dem Senat vorgelegt und dann zur Beschlussfassung an die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet.