29.05.2001
Der Senat hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kirchensteuergesetzes beschlossen. Er wird jetzt zur Beratung und Beschlußfassung an die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet. Die Änderung des Kirchensteuergesetzes war mit der Steuerreform (Steuersenkungsgesetz) aus dem vergangenen Jahr notwendig geworden. Sie sieht vor, daß die Kirchensteuer nach den Einnahmen bemessen wird, die grundsätzlich der Einkommenssteuer unterliegen würden, wenn sie nicht aufgrund besonderer Befreiungstatbestände steuerfrei gestellt wären.
Die pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer sowie die Steuerfreiheit der Hälfte bestimmter Einkünfte aus Kapitalvermögen (Halbeinkünfteverfahren) war bereits vom Bundesgesetzgeber für Errechnung der Kirchensteuer rückgängig gemacht worden. „Ziel dieser – auch von den anderen Ländern betriebenen - Änderung ist es, die Kirchen vor einer vom Bundesgesetzgeber nicht beabsichtigten Minderung ihrer Einnahmen zu bewahren“, erklärte dazu Finanzsenator Hartmut Perschau.