21.07.2000
"Wir brauchen keine Privilegierung homosexueller und lesbischer Lebenspart-nerschaften, sondern eine Stärkung von Ehe und Familie"
Als "Angriff auf die Ehe als die Keimzelle jeder menschlichen Gesellschaft und Bruch mit der deutschen und europäischen Rechtstradition" hat heute Finanzsenator, Bürgermeister Hartmut Perschau den Gesetzentwurf der Berliner Regierungskoalitionen zu den eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften als neuem ‚familienrechtlichen Institut‘ bezeichnet. Eine Analyse des Gesetzentwurfs zeige, daß es um eine weitestgehende Gleichstellung homosexueller und lesbischer Lebensgemeinschaften mit Ehe und Familie gehe. "Von der Begründung der ‚eingetragenen Lebenspartnerschaft‘ beim Standesamt und den Regularien bei der Scheidung über den Nachzug ausländischer gleichgeschlechtlicher Partner bis zum Steuer- und Beamtenrecht erfolgt nahezu eine komplette Gleichstellung mit der Ehe. Damit würden die homosexuellen und lesbischen Lebensgemeinschaften in den Kernbereichen unserer Rechtsordnung der Ehe gleichgestellt. Tatsächlich wird damit die vom Grundgesetz ausdrücklich herausgehobene Stellung von Ehe und Familie zur Farce. Wer etwas anderes behauptet, der täuscht bewußt die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land", so Bürgermeister Perschau.
Der Gesetzentwurf lasse sich auch nicht durch den Umstand rechtfertigen, daß bestehende rechtliche Diskriminierungen zu Lasten der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften abgebaut werden müßten, da solche Diskriminierungen in der Realität gar nicht bestünden. "Die diskriminierenden Vorschriften, die es in der Vergangenheit einmal gegeben hat, sind seit längerer Zeit aus unseren Gesetzen verschwunden. Viele der angeblichen Probleme lassen sich doch heute schon durch vertragliche Vereinbarungen, Vollmachten oder Testamente regeln", erklärte Bürgermeister Perschau.
Das Gesetz sieht die flächendeckende Änderung von rund 100 bundesgesetzlichen Regelungen vor: von der Kranken- und Pflegeversicherung bis zum Ausländerrecht – vom Schornsteinfegergesetz bis zur Ausbildungs- und -prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten und das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte.
"Im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht sollen die gleichen Regeln gelten wie sie bisher Ehegatten vorbehalten waren. Auch bei der Grunderwerbssteuer sollen gleichgeschlechtliche Paare der ehelichen Gemeinschaft gleichgestellt werden. Bei der Einkommenssteuer werden die Positionen stark angenähert: Durch die Einführung eines Realsplittings in Höhe von 40.000 Mark wird bei Einkommen bis zu 80.000 Mark die gleiche steuerliche Wirkung erzielt wie bei Eheleuten. Das Gesetz sieht auch im öffentlichen Dienstrecht eine grundsätzliche Gleichstellung mit der Ehe vor: Das erstreckt sich vom Anspruch auf ‚Familienzuschlag‘ bis zum Sonderurlaub bei Niederkunft der Lebenspartnerin in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften.
Hinzu kommt, daß die Regierungsfraktionen in Berlin planen, im Rahmen der Rentenreform die Hinterbliebenenrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung vorzusehen und entsprechende Anpassungen bei der Beamten- und Soldatenversorgung vorzunehmen", so der Finanzsenator.
"Unklar bleibt allerdings, womit künftig begründet werden soll, daß verschiedenge-schlechtlichen nichtehelichen Partnerschaften, aus denen Kinder hervorgehen, die Vorteile der homosexuellen oder lesbischen Lebenspartnerschaften versagt bleiben sollen.
Der besondere Schutz der staatlichen Ordnung gilt bewußt für Ehe und Familie. Das bedeutet eben nicht, daß alle anderen Lebensgemeinschaften damit diskriminiert würden. Der Staat muß Ungleiches ungleich behandeln dürfen. Was wir brauchen, ist noch mehr Unterstützung für junge Menschen, die sich auf Ehe und auf Familie einlassen wollen. Ein Gemeinwesen, das Zukunft haben will, hat Ehe und Familie gegenüber eine besondere Schutz- und Fürsorgepflicht. Kinder sind die Grundlage unseres Staatswesens. Die besten Entwicklungsmöglichkeiten haben sie in der Familie. Wir brauchen keine Privilegierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften, sondern eine Stärkung von Ehe und Familie", so Bürgermeister Perschau.
"Die meisten Bestimmungen des Gesetzentwurfes betreffen die Länder. Deshalb erwarte ich, daß die Bundesregierung zügig die Abstimmung mit ihnen aufnimmt. Das gilt für die geplante Einbeziehung der Standesämter ebenso wie die steuer- und beamtenrechtlichen Fragen. Ich werde einem solchen Gesetzentwurf jedenfalls meine Zustimmung nicht geben. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß so etwas – sollte es Gesetzeskraft erlangen – vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben kann", so Bürgermeister Hartmut Perschau abschließend.