28.06.2000
Das Spendenrecht ist mit Beginn dieses Jahres neu geregelt worden. Die Reform betrifft die gemeinnützigen Körperschaften, die schon nach bisherigem Recht spendenbegünstigt sind.
Darüber hinaus werden aber auch zahlreiche Körperschaften aufgrund der Spendenreform erstmalig berechtigt sein, selbst steuerbegünstigte Spenden entgegenzunehmen und dafür Spendenbestätigungen auszustellen.
Auf der Internetseite des Senators für Finanzen erhalten Sie unter der unten stehenden Adresse ausführliche Informationen über die beschlossenen Rechtsänderungen und Formulare zum Herunterladen. Gerne stehen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamtes Bremen-Mitte unter der Telefonnummer 0421/322-2778, -2885 und 2745 zur persönlichen Beratung zur Seite.