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Der Senator für Finanzen

Finanzsenator Dr. Nußbaum: „Kapitallebensversicherungen steuerlich nicht besser stellen als Renten und andere Anlageformen“

28.05.2004

Gegen eine Privilegierung der Lebensversicherung im künftigen Alterseinkünftegesetz hat sich heute (28.5.2004) der Bremer Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum gewandt: „Kapitallebensversicherungen sollen in nicht gerechtfertigter Weise steuerlich besser behandelt werden als Renten und andere Kapitalanlage-Produkte. Wenn dies so Realität wird, hat sich die Lobby der Lebensversicherer im Gesetzesverfahren voll durchgesetzt. Von einer solchen Systemungerechtigkeit werden alle Bürgerinnen und Bürger nachteilig betroffen sein, die andere Anlageformen gewählt haben“. In diesem Zusammenhang wies Nußbaum auch darauf hin, dass der Hamburger Finanzsenator Peiner früher Vorstandsvorsitzender der Gothaer Lebensversicherung war.


Seine Kritik zum gegenwärtigen Stand des Gesetzesverfahrens untermauerte der Bremer Finanzsenator wie folgt: Wenn Kapitallebensversicherungen länger als 12 Jahre laufen und erst nach Erreichen des 60. Lebensjahres fällig werden, sollen die Erträge hieraus ab 2005 nur zur Hälfte der Steuer unterliegen. Die Erträge bei anderen Kapitalanlage-Produkten und bei Renten sind hingegen sofort zu versteuern. Senator Dr. Nußbaum: „Ich wende mich gegen eine solche systemfremde Privilegierung und fordere hingegen eine Gleichbehandlung wie bei Renten und anderen Kapitalanlage-Produkten. Dabei geht es mir um Gerechtigkeit und nicht zuletzt auch um die Glaubwürdigkeit der Politik“.