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Der Senator für Finanzen

Senat legt Bürgerschaft Nachtragshaushalte für 2004 vor

23.11.2004

Senator Dr. Nußbaum: „Stadthaushalt erwartet Steuer-Mehreinnahmen, aber der erhöhte Aufwand im Landeshaushalt erfordert eine zusätzliche Kreditermächtigung“

Aus der heutigen Senatssitzung (23.11.2004):

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (23.11.2004) die vom Senator für Finanzen erarbeiteten Entwürfe der Nachtragshaushalte 2004 für das Land und die Stadtgemeinde Bremen erörtert und der Bremischen Bürgerschaft zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Zugleich soll eine Vorab-Befassung des Haushalts- und Finanzausschusses am 3. Dezember herbeigeführt werden, damit die Nachtragshaushalte noch in erster und zweiter Lesung in der Dezember-Sitzung des Parlaments behandelt werden können.


Nach Mitteilung von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum werden die Entwürfe der Nachtragshaushalte vorgelegt, weil das verfassungsrechtliche Budgetrecht der Bürgerschaft erfordert, dass Veränderungen in der hier anstehenden Größenordnung und Struktur unabhängig von deren Finanzierung einer Legitimation unmittelbar durch das Parlament bedürfen. Hinzu komme, dass der im Landeshaushalt nicht durch Mehreinnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen zu finanzierende Mehraufwand einer zusätzlichen Kreditermächtigung bedürfe, die ausschließlich durch die Bürgerschaft bereitgestellt werden könne. Senator Dr. Nußbaum: „Hieran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Stadthaushalt aufgrund der absehbaren Mehreinnahmen einen „Überschuss“ erwartet, in dessen Folge die Kreditaufnahme in gleicher Höhe „zurückgefahren“ werden kann“.


Die vorgelegten Entwürfe, die nach Darstellung von Finanzsenator Dr. Nußbaum, Teil „der Strategie zur Ausgabenkonsolidierung mit dem Ziel verfassungskonformer Haushalte sind“, sehen im Saldo von Einnahmen und Ausgaben gegenüber den beschlossenen Haushalten zusätzliche Finanzierungen in Höhe von netto insgesamt rund 42 Mio. € vor. Die Bruttosumme der veranschlagten Ausgabepositionen ist allerdings höher, insbesondere weil ein Großteil aller Ausgabepositionen vom Bund oder der EU komplettiert wird.


Das vom Senat angestrebte Ziel, die konsumtiven Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um - 2,3 % zu reduzieren, lässt sich allerdings nicht in dem vorgesehenen Umfang einhalten. Dies liegt insbesondere an der Entwicklung von Ausgabepositionen, die Bremen nicht alleine beeinflussen kann. So beinhalten die Entwürfe der Nachtragshaushalte unter anderem Mehrausgaben im Bereich der Sozialleistungen im Umfang von brutto rund 48 Mio. €, denen jedoch Mehreinnahmen des Bundes von rd. 42 Mio. € gegenüberstehen. Außerdem müssen die Anschläge für Wohngeldzahlungen der allgemeinen Einwicklung entsprechend angepasst werden. Im Nachtragshaushalt sind weitere rund 14 Mio. € vorgesehen, wobei die Hälfte dieser Ausgaben vom Bund erstattet und deshalb einnahmeerhöhend veranschlagt worden sind.


Gleiches gilt für die Finanzierung von ESF-Ziel 3-Programmen in einer Größenordnung von rund 4,2 Mio. €, deren Kosten vollständig von der EU getragen werden und insofern für den bremischen Haushalt nur eine Art „Durchlaufposten“ darstellen.


Daneben können auf der Ausgabeseite trotz erheblicher Anstrengungen nicht alle in den Haushalten veranschlagten Minderausgaben aufgelöst werden, so dass hier entsprechende Ausgleiche über die Nachtragshaushalte hergestellt werden müssen.


Trotz steigendem Ausgabevolumen liegt die Zuwachsrate für die Gesamthaushalte mit -0,9 v. H. und die Zuwachsrate bei den konsumtiven Ausgaben mit -0,3 v.H. deutlich unter der für die bremischen Haushalte zulässigen Steigerungsraten (gesamt: +1,0 v.H., konsumtiv +0,5 v.H.)


Die Entwürfe der Nachtragshaushalte 2004 beinhalten darüber hinaus auch die Ergebnisse der Steuerschätzung vom 2. bis 4. November 2004 in Bremen, die - unter Berücksichtigung des kommunalen Finanzausgleichs - Einnahmeverbesserungen gegenüber den beschlossenen Haushalten in einer Größenordnung von insgesamt rund 45 Mio. € zur Folge haben.


Bei gemeinsamer Betrachtung beider Haushalte ergibt sich im Saldo von Mehrbedarfen und steuerlichen Mehreinnahmen eine Reduzierung der Kreditaufnahme in Höhe von rund 3 Mio. €.


Die Entwürfe der Nachtragshaushalte 2004 führen zu folgenden veränderten Quoten (Land und Stadtgemeinde Bremen zusammengefasst):


“Kommentartext“