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Der Senator für Finanzen

Finanzämter: Jetzige Erhöhung der Kfz-Steuer war bereits 1997 absehbar

20.12.2004

Von der Anhebung sind in Bremen ca. 80.000 und in Bremerhaven ca. 35 Halter betroffen

Diese Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer ab dem 1. Januar 2005 für Autos der Euronorm 1 und weniger schadstoffarme Wagen gilt nicht nur in Bremen, sondern bundesweit. Groß ist aber der Unmut jetzt unter den Haltern. Sie nehmen diese Erhöhung im allgemeinen als außerordentliche Härte wahr, nur wenige empfinden die bis jetzt gewährte Steuerermäßigung als Subvention. Deshalb machen die Finanzämter Bremen-Mitte und Bremerhaven die betreffenden Fahrzeughalter auf folgenden Sachverhalt aufmerksam und bitten gleichzeitig um Verständnis: „Die jetzige Anhebung geht bereits zurück auf das Kraftfahrzeugänderungsgesetz vom 18. April 1997, das eine Besteuerung für Pkw noch stärker emissions- statt hubraumbezogen ausgeprägt hat“. Bereits damals sei erkennbar gewesen, dass die Steuerbefreiungen und die abgesenkten Steuersätze für besonders schadstoff- und CO 2-reduzierte Pkw nur befristet gewährt und nicht oder nur wenig schadstoffreduzierte Pkw höheren Steuersätzen unterliegen werden.


Von der jetzigen Kraftfahrzeugsteuer-Erhöhung sind in Bremen ca. 80.000 und in Bremerhaven ca. 35.000 Halter betroffen. Danach gilt beispielsweise für Fahrzeuge der Euronorm 1 künftig nicht mehr der Steuersatz von 10,84 €, sondern von 15,13 € per 100 ccm und Jahr. Ein Änderungsbescheid wird ihnen nicht erteilt. Die Steuerpflichtigen erhalten jeweils bei Fälligkeit (jährlich) einen Kraftfahrzeugsteuerbescheid, in dem der Nachforderungsbetrag bzw. der Erhöhungsbetrag ausgewiesen sind. Zudem wird auf das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz aus dem Jahre 1997 hingewiesen.


Die Wirkungen der Regelungen des Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetzes verteilen sich über acht Jahre (sh. untenstehende Übersicht). Sie sind insgesamt aufkommensneutral angelegt und begünstigen die vorzeitige Einhaltung von zukunftsorientierten EG-Abgasnormen. Der Wahrung der Aufkommensneutralität dienen mehrere gestaffelte Steuersatzerhöhungen in diesem Zeitraum. Die Steuer stieg für alle wenig und nicht schadstoffreduzierten Pkw der Abgasnorm Euro 1 und schlechter zum 1. Januar 2001. Die letzte der seit bereits 1997 festgelegten Erhöhungen wirkt jetzt zum 1. Januar 2005 für bundesweit etwa 12 Millionen wenig schadstoffreduzierte Pkw. Bei einem zum Beispiel durchschnittlichen Hubraum muss je nach Abgasverhalten und Antriebsart mit zusätzlichen Kosten von bis zu 118 € im Jahr gerechnet werden.


Nähere Informationen erhalten Fahrzeughalter auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums unter www.bundesfinanzministerium.de


Anlage: Tabelle zum Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997