04.01.2005
Die Seebeben-Katastrophe in Südostasien hat in Deutschland eine hohe Spendenbereitschaft ausgelöst. Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum hat in diesem Zusammenhang heute (4.1.2005) die Finanzämter in Bremen und Bremerhaven angewiesen, für den steuerlichen Abzug als Sonderausgabe einen vereinfachten Spendennachweis zu Gunsten der Opfer der Seebeben-Katastrophe anzuerkennen: „Ein Bareinzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug der Bank oder Sparkasse in Verbindung mit dem Überweisungsvordruck reichen völlig aus“. Diese Regelung gilt für Spenden, die bis zum 30. Juni 2005 auf ein Konto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Vereins der freien Wohlfahrtspflege unter dem Stichwort „Seebeben-Katastrophe“ o. ä. eingezahlt werden.