01.08.2006
Aus der heutigen Senatssitzung (1.8.2006):
Mit dem Inkrafttreten des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes (BremIFG) wurde heute (01.8.2006) auch die „Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz“ vom Senat beschlossen. Die vom Finanzsenator vorgelegte Gebührenordnung orientiert sich zum einen an der vergleichbaren Verordnung zum Bundesgesetz und zum anderen an den Gebührentatbeständen und –höhen des Bremer Umweltinformationsgesetzes.
Mit den in der Verordnung festgelegten Gebühren und Auslagen soll der Verwaltungsaufwand refinanziert werden, der bei Anträgen nach dem BremIFG entsteht. Entsprechend staffelt das anliegende Kostenverzeichnis die Gebührentatbestände nach dem Umfang des Aufwandes für die Erteilung von Auskünften, Herausgabe von Duplikaten, die Bereitstellung von Akten usw. So bleibt beispielsweise die Gewährung des Zugangs zu Informationen durch mündliche oder einfache schriftliche bzw. elektronische Auskünfte gebührenfrei, wenn der hierfür notwendige Arbeitsaufwand geringfügig ist - d.h. mit Vorbereitung weniger als dreißig Minuten dauert. Ist im Einzelfall bei außergewöhnlich aufwändigen Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen eine umfangreiche Aussonderung von Informationen aus Datenschutzgründen oder ähnlichem notwendig, können die Gebühren jedoch im Extremfall auch bis zu 500 € (bei mehr als 8 Arbeitsstunden) belaufen. Die Auslagen für die Herstellung von Duplikaten oder Kopien werden in der Regel in Höhe der tatsächlichen Kosten veranschlagt. Zudem soll jedem Antragsteller zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein Hinweis auf die anfallenden Kosten und deren voraussichtliche Höhe gegeben werden.