03.08.2006
Beim Senator für Finanzen hat der Schutz der Nichtraucher absoluten Vorrang
Beim Senator für Finanzen wurde gestern (2.8.2006) von Staatsrat Hans-Henning Lühr, vom Personalratsvorsitzenden Wolfgang Ewert eine gemeinsame Vereinbarung zum Nichtraucherschutz unterzeichnet. Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Damit ist dieses Ressort die erste Senatsbehörde, die den Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Besucherinnen und Besucher vor Zigaretten-, Zigarren- und Pfeifenrauch umsetzt. Gesundheitsschutz hat bei uns absoluten Vorrang“.
Nichtraucherschutz beim Senator für Finanzen: Staatsrat Hans-Henning Lühr und Personalratsvorsitzender Wolfgang Ewert unterzeichneten die Vereinbarung zu rauchfreien Arbeits- und Pausenräumen. |
So ist in den Dienstgebäuden für alle öffentlich zugänglichen Bereiche (also Foyers, Flure, Sitzungsräume, Aufzüge Treppenhäuser, Toiletten usw.) ein Rauchverbot festgelegt. Auch bei Sitzungen und Veranstaltungen gilt ein striktes Rauchverbot. Generell hat der Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher Vorrang vor dem Recht auf Selbstbestimmung der Raucherinnen und Raucher.
Eine Besonderheit der Vereinbarung stellt die Unterstützung von Beschäftigten dar, die mit dem Rauchen aufhören wollen. Sie sollen zum einen auf Wunsch individuell beraten und begleitet werden. Zum anderen ist geplant, Veranstaltungen zur gesundheitlichen Prävention von der Dienststelle und den Beschäftigtenvertretungen gemeinsam durchzuführen. Dies schließt auch eine Information aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Folgen des Rauchens ein.
Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum begrüßt die schnelle und einvernehmliche Regelung des Nichtraucherschutzes in seiner Dienststelle und legt den seinem Ressort zugeordneten Dienststellen, Eigenbetrieben und Gesellschaften die Übernahme der Vereinbarung nahe.
Foto: Kerstin Federbusch (Finanzressort)