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Der Senator für Finanzen

Schwerbehindertenintegration: Öffentlicher Dienst erreichte mit einer Beschäftigungsquote von 6,38 % einen der Spitzenplätze im Ländervergleich

04.08.2006

„Menschen mit Behinderungen sind in besonderem Maße auf den Schutz und die Solidarität der Gesellschaft angewiesen. Ihre Eingliederung in Arbeit und Ausbildung ist wesentlicher Ausdruck und gleichzeitig Voraussetzung für eine gleichberechtigte Beteiligung am gesellschaftlichen Leben“, erklärte heute (4.8.2006) Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum, der auch für das Personal- und Verwaltungsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst zuständig ist. Die dauerhafte berufliche Integration behinderter Menschen sei nur durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten möglich: „Öffentlichen Arbeitgebern kommt bei der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen zur Förderung und Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe schwerbehinderter Menschen, insbesondere im Berufsleben, eine Vorbildfunktion zu“.

Senator Dr. Nußbaum weiter: „Die Freie Hansestadt Bremen stellt sich bewusst dieser besonderen Verantwortung und konnte als Gesamtarbeitgeber in den letzten Jahren stets eine über den gesetzlichen Anforderungen liegende Schwerbehinderten- Beschäftigungsquote vorweisen. Auch im abgelaufenen Jahr 2005 haben Land und Stadtgemeinde Bremen mit einer Beschäftigungsquote von 6,38 Prozent einen der Spitzenplätze im Ländervergleich eingenommen“. Die nach dem Sozialgesetzbuch vorgeschriebene Beschäftigungsquote betrage 5 Prozent.

Insbesondere die am 31. Dezember 2001 abgeschlossene Integrationsvereinbarung bietet eine Chance für die Verbesserung der beruflichen Integration behinderter Menschen und formuliert konkrete Zielfelder, Maßnahmen und Regelungen, um dies zu erreichen. Aufgrund der Integrationsvereinbarung besteht die Pflicht des Arbeitgebers, jährlich einen Bericht über die Beschäftigungssituation und Beschäftigtenstruktur schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im bremischen öffentlichen Dienst zu erstellen. Der Bericht für das Jahr 2005 liegt nunmehr vor.

Interessierte können diesen Bericht – per Post oder auch per E-Mail – beim Senator für Finanzen, Referat 33 Personalentwicklung, anfordern. Für weitere Informationen stehen auch Edwin Ninierza (Tel.: 361 54 65 – Mail: edwin.ninierza@finanzen.bremen.de ) und Marion Behrens (Tel.: 361 55 09 – Mail: marion.behrens@finanzen.bremen.de ) zur Verfügung.