11.08.2006
Vereine werden weiter unterstützt – Komplizierte Regelungen des Spendenrechts vereinfachen
Mit den Worten „ein Sturm im Wasserglas“ kommentierte Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum heute (11.8.2006) die Aufregung um ein Gutachten zum Spendenrecht. Der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hatte der Bundesregierung empfohlen, die Steuerprivilegien für gemeinnützige Tätigkeiten zu beschränken. Hiergegen hatte sich ein Sturm der Entrüstung in Medien bis hin zu namhaften Landespolitkern erhoben.
Finanzsenator Dr. Nußbaum verwies darauf, dass die für das steuerliche Spendenrecht zuständigen Finanzminister sich einhellig für eine Förderung des Ehrenamtes ausgesprochen und eine Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des bürgerschaftlichen Engagements eingesetzt hätten: „Erwogen wird sogar eine Anhebung der Höchstgrenzen für Spenden. Bremen hat sich innerhalb Arbeitsgruppe insbesondere für eine Verbesserung der steuerlichen Behandlung von Stiftungen eingesetzt“.
Auch die Bundesregierung ist – so der Finanzsenator - bereits auf deutliche Distanz zu den Forderungen des wissenschaftlichen Beirats gegangen. Diese seien nicht Grundlage einer Novellierung des Spendenrechts und entsprächen nicht dem Koalitionsvertrag, der eine Förderung des gemeinnützigen Engagements vorsehe. Für Dr. Ulrich Nußbaum ist die Empörung über eine vermeintliche Schlechterstellung der Vereine von daher völlig unverständlich: „Angesichts der klaren Position der Finanzminister wie auch der Bundesregierung besteht kein Grund zur Panik. Eine andere Frage ist es allerdings, ob die komplizierten Regelungen des Spendenrechts nicht vereinfacht werden können. Mehr Klarheit ist auch für die Vereine von Vorteil!“. Eine gesetzgeberische Novelle, die dies bezwecke, werde daher von ihm unterstützt.