22.08.2000
Auch in diesem Jahr zahlt der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Feuerungshilfen an Bremerinnen und Bremer mit geringem Einkommen, die ihr Heizmaterial selbst beschaffen. Die Höhe der Feuerungshilfe richtet sich nach den eingesetzten Brennstoffen und der Haushaltsgröße. Für Ein- bis Zwei-Personen-Haushalte beträgt die Pauschale 945,00 Mark bei Kohlebeheizung und 1.107,00 Mark bei Ölheizung.
Für jede weitere dem Haushalt angehörige Person kommt ein Zuschlag hinzu.
Außer diesen Pauschalen können Sonder-Feuerungshilfen gewährt werden, wenn aufgrund einer ungünstigen Bausubstanz mehr geheizt werden muss.
Auch Bürger mit geringem Einkommen, die eine Heizung haben, für die sie monatlich bezahlen, können die Übernahme der Heizkosten im Rahmen der Sozialhilfe beantragen.
Zuständig sind die Abteilungen "Wirtschaftliche Hilfen" des Amtes für Soziale Dienste oder die Ortsämter im jeweiligen Wohnbereich. Die Anträge werden ab sofort bearbeitet. Die Antragsteller werden gebeten, Einkommensnachweise, Mietbücher, Personalausweis und andere Unterlagen über Einkünfte und Belastungen vorzulegen.
Die Sozialhilfe-Dienststellen haben in der Regel keine festen Sprechzeiten, es werden Termine vergeben. Es wird deshalb gebeten, sich telefonisch anzumelden.