29.02.2000
Das Amt für Soziale Dienste teilt mit:
Für die Geschäftsjahre 2001 bis 2004 werden für die Amtsgerichtsbezirke Bremen-Stadt und Bremen-Blumenthal Jugendschöffen und Jugendschöffinnen gesucht.
Das Amt für Soziale Dienste (Jugendamt) ist vom Senat mit der Vorbereitung der Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen beauftragt und erstellt eine Vorschlagsliste.
Für den Bereich des Amtsgerichtes Bremen umfasst die Liste die Namen von 172 Bewerbern und Bewerberinnen (86 Männer und 86 Frauen); für den Bereich des Amtsgerichtes Bremen-Blumenthal die Namen von 52 Personen (26 Männer und 26 Frauen).
Wer Jugendschöffin oder Jugendschöffe werden will, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und darf nicht älter sein als 70 Jahre. Seit mindestens einem Jahr muß der Hauptwohnsitz in Bremen sein.
Interessierte sollen außerdem erzieherisch befähigt sein sowie über die erforderliche Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen.
Interessenten wenden sich bitte direkt an das Amt für Soziale Dienste, Frau Heyde, Am Bahnhofsplatz 29, 28 195 Bremen, Tel.: 361 8295.
Verbände, Kirchen, Parteien, Behörden und sonstige Organisationen sind aufgefordert, dem Amt ihre Vorschläge bis zum 30. März 2000 mitzuteilen.