25.02.2000
An den Sonntagen 16. April, 4. Juni und 1. Oktober dieses Jahres sollen die Geschäfte im nördlich der Lesum gelegenen Bereich der Stadtgemeinde Bremen (mit Ausnahme des stadtbremischen Überseehafengebiets in Bremerhaven) von 13 bis 18 Uhr öffnen dürfen. Anlässe sind eine Familien- und Gewerbeschau in Bremen-Blumenthal, das Vegesacker Hafenfest und das Vegefest in Vegesack. Grundlage für die Ausnahmen ist eine Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Bremen, der die städtische Deputation für Arbeit und Gesundheit entsprechend einer Vorlage des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, heute (25.Februar 2000) zugestimmt hat. Der Senat wird sich am kommenden Dienstag damit, und mit den folgenden weiteren Ausnahmen von den regulären Öffnungszeiten, befassen.
Auch aus Anlass des "Viertelfestes" am 2. Juli soll es den Läden mit Zustimmung der Deputation in einem bestimmten Gebiet erlaubt sein, ihre Waren zu verkaufen. Das Gebiet wird umgrenzt durch die Straßen „Auf den Häfen“, Humboldtstraße, St.-Jürgen-Straße, Lüneburger Straße, Osterdeich, Bleicherstraße, Goetheplatz, Contrescarpe, Meinkenstraße und Salvador-Allende-Straße.
In der Böttcherstraße, so sieht es die Verordnung vor, sollen die Geschäfte am Sonnabend, 25. März, bis 21 Uhr geöffnet bleiben können. An diesem Tag feiert die Böttcherstraße ihr 75jähriges Jubiläum.