Sie sind hier:

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Anmeldungen in den Kindergärten und Horten

24.01.2000

In den nächsten Tagen erhalten alle Eltern von Kindern, die bis zum September 2000 drei Jahre alt werden, ein Informationsschreiben des Bremer Amtes für Soziale Dienste über den Rechtsanspruch auf einen halbtägigen Besuch im Kindergarten. Dieses Informationsschreiben ist gleichzeitig ein wichtiges Dokument, das zur Anmeldung des Kindes in einer Tagesbetreuungseinrichtung vorgelegt werden muss. Die Eltern können die Einrichtung zur Anmeldung ihrer Kinder frei wählen. Dazu sind auf der Rückseite des Informationsschreibens alle Tagesbetreuungseinrichtungen des Amtes für Soziale Dienste und der anderen Träger in der näheren Wohnumgebung ausgedruckt. Informationen über das Angebot an Halbtags-, Teilzeit- und Ganztagsplätzen ergänzen diese Informationen.


Anmeldezeit ist in allen Einrichtungen vom 1. bis 15. Februar.


Die Anmeldung kann nur in einer Einrichtung erfolgen. Es können im Zusammenhang mit der Anmeldung aber alternative Wunscheinrichtungen angegeben werden. Kann dann in der Einrichtung der ersten Wahl kein Platz angeboten werden, kümmert sich die Einrichtung in der die Anmeldung erfolgt ist um die Aufnahme in einer der Alternativeinrichtungen. Alle Fragen im Zusammenhang mit der Anmeldung, dem weiteren Verfahren und dem späteren Kindergartenbesuch werden von den Einrichtungsleitungen beantwortet. Sind diese ausnahmsweise einmal überfragt, werden sie sich um eine Antwort durch ihren Trär oder das Amt für Soziale Dienste bemühen.


Die Eltern des Stadtteils Obervieland, die ihre Kinder in der neuen Einrichtung "An der Grundschule Arsten" anmelden wollen, können die Anmeldungen in den Kindertagesheimen Stichnathstraße und Wischmannstraße abgeben. Dort erhalten sie auch Informationen zum Neubau des sogenannten "Multi-Arsten".Auch für die Schulkinderbetreuung im Hort werden in der Zeit vom 1. bis 15. Februar die Anmeldungen entgegengenommen.


Durch die Einführung der verlässlichen Grundschule hat sich das Hortangebot gegenüber den Vorjahren verändert. In den Vormittagsstunden zwischen 8.00 und 13.00 Uhr wird im Hort kein Angebot mehr vorgehalten. Eltern, die eine ganztägige Betreuung für ihr Kind benötigen, sollten es in der Schule und im Hort anmelden.


Das gilt insbesondere, wenn folgender Bedarf besteht, der nicht Bestandteil der verlässlichen Grundschule ist:

  • Frühdienst vor 8.00 Uhr (wenn er nicht in der Schule kostenpflichtig organisiert wird)

  • Mittagessen (an einzelnen Schulstandorten besteht ein Mittagessensangebot, das genutzt werden kann)

  • Betreuungszeiten nach 13.00Uhr

  • Betreuung in den Ferienzeiten am Vormittag und am Nachmittag.

Für diese Leistungen oder einzelne dieser Leistungen ist - unabhängig von der Anmeldung für ein verlässliches Grundschulangebot – eine Anmeldung im Hort eines Kindertagesheims erforderlich