25.05.1999
Eine wachsende Bedeutung im Rahmen einer effektiven Arbeitsmarktpolitik
Die Existenzgründungsförderung gilt mittlerweile europaweit als vielversprechendes Instrument einer erfolgreichen Beschäftigungspolitik. Auch in der Zukunft sollen die Gründungspotentiale in Bremen intensiv genutzt werden.
Arbeitssenator Uwe Beckmeyer: "Arbeitsplätze werden nicht nur unmittelbar für die Gründerinnen und Gründer gefördert, sondern darüber hinaus auch mittelbar für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den jungen Unternehmen initiiert. In Bremen haben wir seit dem Programmstart im Jahr 1984 immerhin rund 1000 Arbeitsplätze in 475 geförderten Betrieben. Die Selbständigkeit kann nicht der Königsweg aus der Arbeitslosigkeit sein, aber erst zumindest ein wichtiger Trampelpfad."
Die arbeitsmarktpolitische Förderung von Kleingründern durch den Senator für Arbeit hat eine lange und bundesweit vorbildliche Tradition. Beckmeyer: "Für Viele, die den Weg in die Selbständigkeit gehen wollen, ist unsere Förderung eine wichtige, oft die einzige Möglichkeit einer betrieblichen Existenzgründung, wenn die üblichen Wege der Beratung und Finanzierung nicht passen.
Zielgruppen und Förderkonditionen
Die Gründungsförderung durch den Senator für Arbeit im Rahmen des Starthilfefonds konzentriert sich nach Absprache mit dem Wirtschaftsressort und den Wirtschaftsförderungsgesellschaften in Bremen und Bremerhaven auf kleine Gründungsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von bis zu 100.000 DM.
Zielgruppen der Gründungsförderung des Arbeitsressorts sind - Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Existenzgründer, - Kleinunternehmen und - selbstverwaltete und genossenschaftliche Betriebe und Belegschaftsunternehmen, in allen Gruppen insbesondere Frauen.
Angeboten wird ein attraktives Darlehn hinsichtlich Zinsen, Laufzeit und Besicherung. Gegenwärtig beträgt der nominale Zinssatz 4,0%. Bei angenommenen acht Jahren Laufzeit, mit zwei tilgungs- und zinsfreien Jahren bedeutet dies einen effektiven Jahreszins von rund 2,5 %.
Arbeitslose können "bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit" parallelÜberbrückungsgeld bei den Arbeitsämtern beantragen. Das Überbrückungsgeld wird in der Regel bis zu 6 Monaten in Höhe der vorher bezogenen Lohnersatzleistungen gezahlt.
Ergebnisse und Erfahrungen aus der Programmpraxis
Seit dem Programmstart wurden 475 Projekte positiv beschieden. 77 Projekte wurden zwischenzeitlich abgebrochen, so daß noch insgesamt 398 Betriebe bestehen.
47% der Gründungen erfolgten im Dienstleistungssektor und in freien Berufen, 25 % im Handwerk, im Feld industrieller Fertigung, im Garten- und Landschaftsbau und ähnlichen Betrieben, 28% der Gründungen entfielen auf Handels- und Gastronomiebetriebe.
391 Betriebe beschäftigen durchschnittlich 2 Beschäftigte, 4 Betriebe im Durchschnitt 12 Beschäftigte, 3 Betriebe durchschnittlich 46 Beschäftigte.
Die Antragsteller waren zu 52 % Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, zu 16% waren sie von Arbeitslosigkeit bedroht, 32% haben ihr Beschäftigungsverhältnis aufgegeben.
Der Anteil ausschließlich oder überwiegend Frauen beschäftigender Betriebe ist kontinuierlich auf 50% gestiegen.
Für die arbeitsmarktpolitischen Zielgruppen ist der Beratungsaufwand für eine erfolgreiche Existenzgründung erheblich. Für Unternehmensberater und Kreditinstitute ist dieses "Geschäft" wenig lukrativ. Ein wesentlicher Teil der Förderung aus dem Starthilfefonds liegt deshalb in der Finanzierungs- und Umsetzungsberatung potentieller Existenzgründerinnen und -gründer. Letztlich münden nur 10% aller Anfragen und Beratungen in förderfähigen Anträgen.
Antragsbearbeitung und Projektabwicklung
Im Rahmen der bremischen Gründungsoffensive (B.E.G.IN) sind die Beratungskompetenzen für Existenzgründungen beim RKW gebündelt worden. Die Antragsbearbeitung und Abwicklung ist in diesem Jahr vom Senator für Arbeit auf die Bremer Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WfG) und die Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung (BIS) übertragen worden.
Zur Finanzierung steht ein revolvierender Fonds zur Verfügung, der sich aus rückfließenden Darlehnstilgungen und Zinseinnahmen speist. Bislang wurden Darlehnsverträge in Höhe von rund 12,5 Mio. DM abgeschlossen. Durch Tilgungen und Zinszahlungen sind rund 6,1 Mio. DM zurückgeflossen.
Für dieses Jahr sind im Haushalt des Arbeitssenators 1,15 Mio. DM für den Starthilfefonds veranschlagt, davon 600.000 DM aus voraussichtlichen Darlehnstilgungen.
Uwe Beckmeyer: " In Bremen und der Bundesrepublik insgesamt gibt es eine dynamische Entwicklung bei Existenzgründungen. Die bislang im europäischen Vergleich unterdurchschnittliche Selbständigenquote bewegt sich nach oben. Wir wollen versuchen unsere Zielgruppen an diesem Prozeß partizipieren zu lassen. Das machen wir aber verantwortungsbewußt, denn wir wollen die Menschen nicht in die Scheinselbständigkeit und in ungesicherte Existenzen drängen."