09.04.2002
Senat beschließt entsprechende Verordnung
An fünf Sonntagen im laufenden Jahr dürfen mit bestimmten räumlichen Begrenzungen in der Stadt Bremen(einschließlich Bremen-Nord) Geschäfte von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein und an fünf Sonnabenden gelten verlängerte Öffnungszeiten bis 18 Uhr. Dies sieht eine Verordnung vor, die der Senat heute (9. April 2002) auf der Grundlage eines Entwurfs des Arbeitsressorts beschlossen hat. Die städtische Deputation für Arbeit und Gesundheit hatte dem Entwurf bereits am 19. März 2002 zugestimmt.
Die Sonntagsöffnungen sind laut Verordnung nördlich der Lesum aus Anlass der Familien- und Gewerbeschau BRENOR (21. April) begrenzt auf Blumenthal erlaubt, während des Hafenfestes (2. Juni) in Vegesack und dort ebenfalls während des Vegefestes (6. Oktober).
Südlich der Lesum dürfen die Läden in einem näher bestimmten Gebiet rund um das Roland-Center während der Huchtiger Gewerbeschau (2. Juni) öffnen. Aus Anlass der Feier „200 Jahre Wallanlagen“ (16. Juni) wird der Verkauf in den Straßen Am Wall, Bischofsnadel, Ostertorsteinweg und Wulwesstraße gestattet.
Während des „Viertelfestes“ (4. August) dürfen die Geschäfte geöffnet sein in dem Gebiet, das durch die Straßen Auf den Häfen, Humboldtstraße, St.-Jürgen-Straße, Lüneburger Straße, Osterdeich, Bleicherstraße, Goetheplatz, Contrescarpe, Meinkenstraße und Salvador-Allende-Straße begrenzt wird.
Verlängerte Öffnungszeiten am Sonnabend sind zugelassen in Vegesack während des Festivals „Musik Maritim“ (14. September). Die längeren Verkaufszeiten gelten auch während der „Hafa 2002“ (14. Und 21. September) und während des Freimarkts (19. Und 26. Oktober sowie 2. November) und zwar in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Fesenfeld und Ostertor.
Die verlängerten Öffnungszeiten gehen auf Anregungen des Einzelhandelsverbandes Nordsee Bremen e.V. zurück. Die Begrenzungen auf die genannten Bereiche sind aus rechtlichen Gründen geboten.