20.06.2002
Gesundheitssenatorin Karin Röpke und Umweltsenatorin Christine Wischer:
Kinder vor diesen Produkten schützen
Seien es Trinkbecher, Zahnputzbecher, Schlüsselanhänger, Flaschenöffner, Seifenschalen oder Handyhalter: Immer häufiger werden solche Produkte – zwischen doppelten Wänden oder Böden dekorativ mit Flüssigkeiten gefüllt - im Handel angeboten. Bunte Farben und kleine Spielzeugteile wie Tiere oder Blumen, die in Flüssigkeiten schwimmen, machen diese Gegenstände besonders attraktiv für Kinder. "Diese Produkte sind jedoch problematisch, denn sie können mit Flüssigkeiten gefüllt sein, die sehr gefährlich sind, wenn auch nur kleinste Mengen davon verschluckt werden“, warnten heute (20. Juni 2002) Arbeits- und Gesundheitssenatorin Karin Röpke und Umweltsenatorin Christine Wischer.
Vor dem Kauf solcher Produkte sollten sich die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Händler erkundigen, ob es sich um eine ungefährliche Ware handelt.
Gegenstände, die mit nur einer Phase (einer einheitlichen Flüssigkeit gefüllt sind), enthalten in der Regel Wasser. Bei Überprüfungen wurden jedoch bei Produkten mit zwei nicht miteinander mischbaren Flüssigkeitsphasen in der meist farblosen, dünnflüssigen organischen Phase verbotene Kohlenwasserstoffe gefunden.
Solange die Gegenstände unbeschädigt sind, besteht keine Gefahr. Werden sie jedoch undicht, dann kann es besonders für kleine Kinder gefährlich werden, wenn sie die Flüssigkeit verschlucken. Bereits geringe Mengen können zu ernsthaften Lungenschäden führen.
"Sind in einem Haushalt bereits entsprechende Gegenstände vorhanden, sollten die Eltern unbedingt darauf achten, dass kleine Kinder sie nicht benutzen oder mit ihnen spielen“, so der dringende Appell der beiden Senatorinnen.