09.12.2003
Senat beschloss Gesetzentwurf zur Gleichstellung
von Menschen mit Behinderung
Der Senat hat heute (9. Dezember 2003) den Entwurf des “Bremisches Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze” (BremBGG) beschlossen. Der Entwurf soll noch im Dezember in der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) beraten werden.
“Mit dem Gleichstellungsgesetz wollen wir auf landesrechtlicher Ebene möglichst viele Barrieren abbauen, die behinderte Menschen an einer gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft hindern, wir wollen rechtliche Diskriminierungen ausschließen und Ursachen für mögliche Benachteiligungen beseitigen", so Sozialsenatorin Karin Röpke zum Entwurf.
In der bremischen Landesverfassung heißt es: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Menschen mit Behinderungen stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Der Staat fördert ihre gleichwertige Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. Senatorin Karin Röpke: „Damit hat der Verfassungsgeber im Land Bremen deutlich gemacht, dass benachteiligende und ausgrenzende Bestimmungen sowie Regelungen, die behinderte Menschen diskriminieren, gesellschaftlich nicht akzeptiert werden.“
Der Gesetzentwurf des Senats ist der notwendige Beitrag zur rechtlichen Umsetzung dieses Verfassungsauftrags. Dabei wurde besonderes Gewicht auch auf die Rechte der Frauen gelegt: „Bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sind die besonderen Belange behinderter Frauen zu berücksichtigen und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen“, heißt es im Gesetzentwurf.
Er basiert auf einer Absprache in der Koalitionsvereinbarung, in der festgelegt ist: „Die Teilhabe behinderter Menschen wird weiter ausgebaut. Ein eigenes bremisches Landesgesetz wird der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wichtige Impulse geben. Das Gesetz soll noch im Jahr 2003, dem Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen, in Kraft treten und sich inhaltlich an dem Bundesgleichstellungsgesetz und den Gleichstellungsgesetzen anderer Länder orientieren.”
Das Gesetz wird für die Behörden des Landes Bremen und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven und die sonstigen nicht zum Bund gehörenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Sitz im Land Bremen gelten. Sie sollen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel unter anderem dafür sorgen, dass Barrieren vermieden oder beseitigt werden bei
Außerdem ist im Gesetzentwurf auch ein Verbandsklagerecht vorgesehen, mit dem die rechte behinderter Menschen gestärkt werden. In Fällen von allgemeiner Bedeutung kann ein Verband behinderter Menschen unter bestimmten Bedingungen den Klageweg beschreiten.
Während der Vorbereitung des Gesetzentwurfs wurde darüber intensiv mit Vertreter/innen der Verbände behinderter Menschen diskutiert, mit Mitgliedern der staatlichen Deputationen für Soziales, Jugend und Senioren, für Bau, für Bildung, und mit Mitliedern des Rechtsausschusses der Bürgerschaft.
Senatorin Röpke: „Angesichts der sattsam bekannten schwierigen Finanzlage des Landes Bremen konnten nicht alle Forderungen und Wünsche der Verbände behinderter Menschen mit diesem Gesetzentwurf erfüllt werden, dessen bin ich mir bewusst. Dennoch ist nach meiner festen Überzeugung ein wesentlicher Fortschritt erzielt worden zum Abbau von Diskriminierungen und zur Förderung der Gleichstellung.“