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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Wahlvorschläge für Jugendschöffen können noch abgegeben werden

14.01.2004

Das Amt für Soziale Dienste teilt mit:

Das Amt für Soziale Dienste weist darauf hin, dass zeitgleich mit der Wahl der Schöffen für die Amtsgerichte Bremen und Bremen-Blumenthal sowie das Landgericht Bremen auch die Schöffen für die Jugendgerichte der beiden Amtsgerichtsbezirke und die Jugendkammer beim Landgericht gewählt werden. Dies gilt für die Geschäftsjahre 2005 bis einschließlich 2008. Interessierte Bremer Bürger und Bürgerinnen, die am 1. Januar 2005 das 25. Lebensjahr vollendet haben und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden gebeten, die Antragsformulare entweder telefonisch unter der Nummer 361 15949 oder schriftlich beim Amt für Soziale Dienste, Contrescarpe 73, 28195 Bremen, anzufordern.

Die Bewerbungsfrist endet am 30. Januar 2004.