18.05.2004
Der Senat hat heute (18. Mai 2004) ein Ortsgesetz beschlossen, mit dem die Beitragstabelle für die Kindertagesheime in der Stadt Bremen ergänzt wird. Notwendig wurde dies durch zusätzliche Betreuungszeiten von fünf Stunden mit und ohne Verpflegung und von sieben Stunden. Die Beiträge, die die Eltern dafür zahlen müssen, sind – wie die übrigen Beiträge für die bereits bestehenden Angebote von vier, sechs und achtstündiger Betreuung – je nach Einkommen gestaffelt.