05.07.2004
Sozialsenatorin Karin Röpke berichtete heute (05.07.2004) in einer Pressekonferenz über die Veränderungen und Verbesserungen der Betreuung und Bildung in den Bremischen Kindergärten, über die Umwandlung in einen Eigenbetrieb, über Programme und Inhalte, Sprachförderung sowie über Integrative Hilfen.
Als Konsequenz aus den Ergebnissen der PISA -Studie hat der Senat im November 2002 ein Programm mit einer Fülle von Maßnahmen zur frühkindlichen Bildung in Bremens Kindertageseinrichtungen beschlossen, darunter z.B. die Entwicklung eines Rahmenbildungsplans und Sprachförderungsmaßnahmen.
Seit 2002 hat es erhebliche Veränderungen und Verbesserungen in den Kindertageseinrichtungen gegeben. Dazu Senatorin Karin Röpke: “Der pauschale Vorwurf, im KTH-Bereich würde gekürzt, ist nicht nachvollziehbar. Vom hohen Standard unserer europäischen Nachbarn sind wir noch weit entfernt, aber wir kommen schrittweise voran. Es hat in den letzten zwei Jahren eine breite Offensive für unsere Kindergärten gegeben. Die Fülle der einzelnen Maßnahmen wurde trotz schwierigster Haushaltslage ermöglicht. Die frühkindliche Bildung wurde in den Vordergrund gerückt. Im kommenden Kindergartenjahr wird es neue Betreuungsangebote geben. Für die Zukunft hat es entscheidende Weichenstellungen gegeben.“
Finanzielle Situation der KTH
Für die Regelangebote der Kindertagesbetreuung wurde für 2004 der Planwert mit 81,9 Mio. € veranschlagt (2003: 78,1 Mio. €). Im Teilbereich der Freien Träger kommt es voraussichtlich zu einer Steigerung von 33,0 auf 37,9 Mio. €. Die Kindertagesstätten sind damit trotz des demographisch bedingten Rückgangs der Kinderzahlen im Jahr 2004 von den Einsparungen im Rahmen der Haushaltssanierung ausgenommen, es wird sogar insgesamt mehr ausgegeben. Zusätzlich stehen für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive bis 2008 Mittel aus dem europäischen Sozialfonds und komplementäre Landesmittel zur Verfügung.
Anders als vereinzelt behauptet wird in den städtischen KTH im Jahr 2004 nicht an Sachmitteln gespart. Es kommt zu Minderausgaben, wo in einzelnen Einrichtungen der Haushalt 2003 im Vorgriff auf 2004 überschritten wurde.
Versorgungssituation
Das Recht auf einen Kindergartenplatz für drei- bis sechsjährige Kinder ist in Bremen gewährleistet. Die Platzzahl insgesamt wird leicht verringert. Das Ressort reagiert damit lediglich auf die demographische Entwicklung. Es gibt einen Rückgang der Zahl der Kinder im Kindergartenalter.
Wenn angesichts rückläufiger Kinderzahlen die Nachfrage von Eltern nach Betreuungsplätzen zurückgeht und deshalb Plätze in den Kindergärten reduziert werden, kann allerdings auch ein Teil des Personals nicht weiter beschäftigt werden. Dies betrifft die befristet eingestellten Kräfte. Hier bemüht sich das Sozialressort weiterhin um Lösungen. Wenn Arbeitsplätze durch natürliche Fluktuation frei werden, kommt es jeweils zu individuellen Regelungen.
Bei der Vergabe der Ganztagsplätze haben Beschäftigte und arbeitsuchende Eltern Vorrang. Allerdings können nicht alle Wünsche nach einem Ganztagsplatz und dann noch in einer bestimmten Einrichtung erfüllt werden können. Hier sind und waren auch bisher die Mittel begrenzt.
Ein Abbau von Hortplätzen findet nicht statt. Hortplätze werden allerdings dort in Betreuungsplätze umgewandelt, wo es Ganztagsschulen gibt. Die Ganztagesbetreuung stellt einen Fortschritt sowohl in Bezug auf die PISA-Ergebnisse als auch auf die angestrebte bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. Sie wird von Eltern vielfach eingefordert.
Bei den Kindern unter drei Jahren, die in von Elternvereinen geführten Gruppen betreut werden, werden die Zuwendungen um rund 700 000 € in diesem Jahr erhöht. Damit können die Vereine bei der Finanzierung ihres Personals unterstützt und die Betreuungsplätze für unter drei-jährige Kinder stabilisiert werden.
Integrative Hilfen
Es wird jeweils geprüft, ob und wie Kinder, für die ein Antrag auf ergänzende Förderung gestellt wird, im KTH angemessen in ihrer Entwicklung gefördert werden können und ob sie speziellen Hilfebedarfsgruppen mit zusätzlichem Personal zugeordnet werden sollten. Der jeweilige Kindergarten/Hort erhält dafür zusätzliche Fachpersonal-Stunden. In besonderen Fällen erhalten Kinder mit Behinderungen eine persönliche Assistenz.
Kinder mit einem zusätzlichen Hilfebedarf im regulären Kindergartenbetrieb zu fördern, erfordert beträchtliche Ausgaben. In diesem Jahr wird mit Ausgaben von ca. 17,5 Mio. € gerechnet (Vorjahr: 17,3 Mio €). Die von Kritikern geäußerte Vermutung, es würden „auf Kosten behinderter Kinder“ Mittel eingespart, trifft nicht zu. Es handelt sich bei dem Betrag nicht um ein gedeckeltes Budget, sondern um eine Planungsgröße. „Kinder, die einen Anspruch auf Förderung haben, werden diese bekommen“, betonte die Senatorin.
Antragsrückgang bei der Bremische Evangelische Kirche (BEK)
Die Ankündigung der BEK, Förderkräfte entlassen zu müssen bzw. Verträge nicht verlängern zu können, beruht auf einem Rückgang der Förderanträge für Kinder, die in evangelischen KTHs betreut werden, und auf Veränderungen in den Einstufungen von Kindern im Vergleich zum letzten Jahr. Anders als in den letzten Tagen behauptet, sind für diesen Rückgang aber nicht die senatorische Behörde oder das Gesundheitsamt verantwortlich. Insgesamt sind - über alle Träger in der Stadt betrachtet - die Antragszahlen gegenüber dem Vorjahr nicht zurückgegangen. Anträge und Bescheide werden sich nach Abschluss des Verfahrens voraussichtlich auf Vorjahresniveau befinden. Insbesondere aus den Einrichtungen der BEK wurden weniger Anträge gestellt.
Senatorin Röpke betonte, dass eine entsprechende Personalplanung in der Verantwortung des Trägers liege. Die Senatorin gehe davon aus, dass Frau Wehrmann, Leiterin des Verbandes der Evangelischen Kindertageseinrichtungen, ihren Fachkräften diesen Sachverhalt korrekt darstellt. Eine Reihe von Faktoren (zurückgehende Kinderzahlen, Rückgang der Anträge) hätte zu dieser für die BEK schwierigen Situation geführt.
Begutachtung durch das Gesundheitsamt
Zu den Vorwürfen gegen das Gesundheitsamt und gegen die senatorische Behörde in Bezug auf die Integrativen Hilfen an Kindergarten-Kinder mit besonderem Hilfebedarf und die Begutachtung der Kinder durch das Gesundheitsamt äußerte sich auch Prof. Dr. Zenker, Leiter des Gesundheitsamtes. Den Vorwurf, „Gefälligkeitsgutachten“ erstellt zu haben, wies er auf das schärfste zurück. Damit werde unterstellt, das Gesundheitsamt würde vorsätzlich falsche Gutachten erstellen und damit bewusst die Fachlichkeit und das Gesetz beugen oder sogar brechen. Dies sei zu keiner Zeit geschehen. Es habe auch keine Veränderung der Kriterien gegeben, nach denen die Kinder beurteilt werden.
Der Vorwurf, Kinder würden herabgestuft, ohne begutachtet worden zu sein, sei falsch. Richtig ist: Bei Wiederbegutachtungen von Kindern, die den Ärzten bereits bekannt sind, und bei denen aus den Einrichtungen eindeutige Förderberichte vorliegen, kann die nochmalige persönliche Untersuchung entfallen.
Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich
Die Kindertageseinrichtungen in Bremen und Bremerhaven werden mit dem Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich eine verbindliche Grundlage und ausgezeichnete Orientierung für ihre Bildungs- und Erziehungsziele erhalten. Der Rahmenplan richtet sich in erster Linie an alle Fachkräfte und an die Träger der Kindertageseinrichtungen. Gleichzeitig soll er den Eltern Bildungsziele und Bildungsbereiche transparent machen.
Sprachförderung in Bremischen Kindergärten
Ab November 2002 wurden flächendeckend in der Stadt Bremen alle fünfjährigen Kinder auf ihre Sprachfähigkeit getestet. 614 Kinder erhielten in der Folge eine zusätzliche Förderung in 104 Kleingruppen. Im Dezember 2003 begann der zweite Durchgang der Sprachstanderhebung, die Auswertung durch die Universität liegt inzwischen vor und unterstreicht die Notwendigkeit für die Fortsetzung der begonnenen Maßnahmen der Sprachförderung. Für die Durchführung der Sprachstanderhebung und der ergänzenden Sprachförderprogramme wurden insgesamt rund 200 Fachkräfte in den Kindertagesheimen qualifiziert. Die Erhebung und die Zusatzförderung werden auch in Zukunft jährlich stattfinden. Schrittweise sollen auch jüngere Kinder einbezogen werden.
Qualifizierungs- und Beschäftigungsoffensive
Die Qualifizierungs- und Beschäftigungsoffensive des Ressorts leistet einen Beitrag zur personellen und qualitativen Verstärkung in den KTH. Sie besteht aus drei Programmteilen:
Die Kompetenzen der Fachkräfte werden gestärkt, es werden zusätzliche qualifizierte Kräfte beschäftigt und weitere Kräfte, die nach strenger Vorauswahl und entsprechender Qualifizierung bei der Betreuung und Förderung der Kinder unterstützen und assistieren sollen.
Umwandlung der Städtischen KTHs in einen Eigenbetrieb
Ab dem 1. August 2004 wird die Fachabteilung „Städtische Kindertagesheime“ des Amtes für Soziale Dienste Bremen als Eigenbetrieb („KiTa-Bremen“) der Stadtgemeinde Bremen geführt werden. Mit der organisatorischen Verselbständigung der kommunalen Kindertagesstätten zu einem Eigenbetrieb wird die Möglichkeit eröffnet, die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der städtischen Einrichtungen zu stärken. Der Eigenbetrieb soll bereits mittelfristig deutlich effizienter arbeiten, als dies in der gegenwärtigen Organisationsform innerhalb des Amtes möglich wäre.
Frühkindliche Bildung und Betreuung haben hohe Priorität
Neben den hier dargestellten Maßnahmen sind diverse weitere Projekte entwickelt und durchgeführt worden, wie z.B. Kooperationen mit Stadtbibliothek, Kleingartenverband und Universum; der Übergang vom Elementarbereich zur Grundschule wird besser koordiniert und das Programm „Mama lernt Deutsch“ ist vorangetrieben worden.
Senatorin Röpke unterstrich: „Kindertagesbetreuung mit der bestmöglichen frühkindlichen Bildung hat für mich den höchsten Stellenwert. Wir haben dieses Feld zu einem Schwerpunkt unserer Politik gemacht und werden weiter daran arbeiten.“