23.09.2004
Mit dem Erlass einer Berufsordnung für Krankenpflegerinnen und -pfleger sowie für Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger regelt der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in Bremen bundesweit erstmalig die allgemeinen und speziellen Berufsaufgaben der Krankenpflegefachkräfte. Die Deputation für Arbeit und Gesundheit hat heute (23.9.2004) der Berufsordnung zugestimmt.
Einen großen Stellenwert in der Berufsordnung haben neben der Beschreibung von Berufsbild und Berufsaufgaben die Verpflichtungen zur Kompetenzerhaltung und Qualitätssicherung.
Die Pflegefachkräfte im stationären und ambulanten Bereichen müssen sich täglich hohen Anforderungen an ihr pflegerisches Wissen und Können stellen, um Patientinnen und Patienten stets kompetent zu unterstützen, zu beraten und zu pflegen.
Wenn die Berufsordnung am 1. Januar 2005 in Kraft tritt, sind die rund 7000 Krankenschwestern und -pfleger in Bremen gefordert, neben dem Studium der Fachliteratur mindestens 10 Stunden pro Jahr in die Erhaltung und Weiterentwicklung ihres Wissens – zum Beispiel durch Fortbildungsveranstaltungen - zu investieren und auf Verlangen nachzuweisen.