19.10.2004
Gewalt- und Tötungsdelikte durch psychisch Kranke in der Stadt Bremen sind in den letzten zwei Jahren gründlich untersucht und präzise aufgearbeitet worden mit dem Ziel, alles Menschenmögliche zu tun, um solche Taten zu verhindern. In der Folge wurde das Kooperations- und Kommunikationssystem zwischen allen professionellen Diensten - der Polizei, der Justiz und des Gesundheitsressorts - systemisch verbessert. Es wurde ein Gesetzentwurf erarbeitet, der vorsieht, über die bisherigen Unterbringungsmöglichkeiten hinaus psychotisch Kranken, von denen ein Risiko der Selbst- bzw. Fremdgefährdung ausgeht, per Gerichtsbeschluss auch eine ambulante medikamentöse Behandlung aufzuerlegen.
Der laufende Prozess gegen Herrn C., der am 14. September 2003 seine Mutter tötete, ist nach Angaben von Gesundheitssenatorin Karin Röpke für ihr Ressort Anlass, das System erneut auf den Prüfstand zu stellen. Ein neutraler Experte von außerhalb soll den Sozialpsychiatrischen Dienst in Bremen bewerten. Dies, so die Senatorin, geschehe auch im Interesse und im Einvernehmen mit den Mitarbeiter/innen des Dienstes, die eine sehr schwierige und verantwortungsvolle Arbeit zu bewältigen haben.
Senatorin Röpke kündigte auch an, dass über die Vorgehensweise der Regionalen Behandlungszentren einschließlich der Sozialpsychiatrischen Dienste sowie deren personelle Ausstattung und Qualifikations-Strukturen in der nächsten Sitzung der zuständigen Gesundheitsdeputation erneut berichtet wird. „Sollten sich aufgrund der Einschaltung des neutralen Experten oder aufgrund der weiteren Beratung in der Deputation mögliche Schwachstellen zeigen“, so Senatorin Röpke, „werden wir diese selbstverständlich unverzüglich beseitigen.“
Im Zusammenhang mit dem aktuellen Prozess um den Fall von Herrn C. verweist die Senatorin darauf, dass im vergangenen Jahr die der Tat vorausgegangenen Ereignisse und Handlungen aller beteiligten Institutionen auf mögliche Fehlerquellen und Versäumnisse untersucht worden sind. Dabei konnte geklärt werden, dass Herr C. seit Jahren umfassend durch den Sozialpsychiatrischen Dienst, das psychiatrische Krankenhaus, einen ambulanten psychiatrischen Pflegedienst, eine niedergelassene Nervenärztin und einen Betreuer behandelt beziehungsweise betreut wurde.