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Der Senator für Finanzen

Zweitwohnungsteuer wird fällig

28.01.2015

Das Finanzamt erinnert alle steuerpflichtigen Inhaberinnen und Inhaber von Zweitwohnungen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen an die Fälligkeit der Zweitwohnungsteuer für das Kalenderjahr 2014 zum 1. März 2015.

Eine Steuererklärung ist nicht abzugeben, wenn sich gegenüber der Vorjahreserklärung keine Abweichungen ergeben. Gesonderte Zweitwohnungsteuerbescheide ergehen in diesen Fällen nicht.

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zweitwohnungsteuer unter Angabe der Steuernummer in der bisher angemeldeten oder festgesetzten Höhe auf das Konto der Zentralen Finanzkasse im Finanzamt Bremen-Nord (Bremer Landesbank, IBAN DE46 2905 0000 1070 1100 02, BIC BRLADE22) zu überweisen oder dem Finanzamt rechtzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

Sollten sich die steuerlichen Verhältnisse geändert haben, ist eine neue Anmeldung bis zum 1. März 2015 abzugeben.

Weitere Informationen und Formulare stehen im Internet unter www.finanzen.bremen.de/info/zweitwohnungsteuer