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Der Senator für Finanzen

Reichsfluchtsteuer und Judenvermögensabgabe - Zum Unterschied von Recht und Gesetz

Vortrag von Andrea Kampen im Begleitprogramm zur Ausstellung "Ausplündern und Verwalten"

28.01.2015

Andrea Kampen vom Finanzamt Nordenham hält im Begleitprogramm zur [LINK126320; Ausstellung "Ausplündern und Verwalten"] am Donnerstag, 5. Februar 2015, um 19 Uhr im "Haus des Reichs" (Rudolf-Hilferding-Platz 1, Vortragssaal 2. Stock) einen Vortrag. Ihr Thema: "Reichsfluchtsteuer und Judenvermögensabgabe - Zum Unterschied von Recht und Gesetz."
Der Eintritt ist frei.

Die Ausstellung "Ausplündern und Verwalten" ist vor dem Vortrag ab 18 Uhr geöffnet. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, den rückwärtigen Eingang Auf dem Rövekamp / Ecke Schillerstraße zu nutzen.

Seit 2011 wird in Niedersachsen die Wanderausstellung "Reichsfluchtsteuer und Judenvermögensabgabe" gezeigt. Sie erklärt die gesetzlichen Grundlagen steuerlicher Ausplünderung im Nationalsozialismus. Innerhalb der Sonderausstellung "Ausplündern und Verwalten" ist sie derzeit auch im Haus des Reichs zu sehen.

Die "Reichsfluchtsteuer" wurde bereits 1931 in der Weltwirtschaftskrise als befristete Maßnahme gegen Kapitalflucht eingesetzt. Ab 1933 wurde sie zum Instrument gezielter Enteignungspolitik. Von anfänglich 17.602.000 Reichsmark steigerte sich ihr Aufkommen auf 342.621.000 Reichsmark in 1938/39. Die Beamtinnen und Beamten der Reichsfinanzverwaltung vollzogen das Gesetz mit Gründlichkeit.

Zusätzlich über eine Milliarde Reichsmark brachte die gesetzliche Einführung einer Sonderabgabe für Juden, die so genannte Judenvermögensabgabe. Mit dieser perfiden "Sühneleistung" sollten die Opfer selbst für die Schäden der Verwüstungen während der Pogromnacht aufkommen.