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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Feuerwerk in der Silvesternacht nur zwischen 18 und 1 Uhr erlaubt

29.12.2004

Signalmunition nicht auf offener Straße abfeuern – Waffenschein erforderlich

Das Gewerbeaufsichtsamt und das Stadtamt Bremen teilen mit:


Silvesterfeuerwerk darf am 31. Dezember 2004/ 1. Januar 2005 nur zwischen 18 Uhr und 1 Uhr ge-zündet werden. Darauf weist das Gewerbeaufsichtsamt Bremen hin. Feuerwerkskörper dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie im Hafengebiet abgebrannt werden. Bei stroh- und reetgedeckten Häusern ist ein Abstand von 100 Metern einzuhalten. Raketen dürfen ferner nur dann abgefeuert werden, wenn Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr nicht gefährdet werden. Ihre Flughöhe darf 100 Meter nicht überschreiten und die Entfer-nung zwischen der Flughafengrenze und dem Abbrennplatz muss mindestens 1500 Meter betragen.

Generell ist es verboten, Seenotsignalmittel zu zünden.



Auch beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht gilt allergrößte Vorsicht. Wichtig ist:

- Raketen nur aus Flaschen mit sicherem Stand von der Straße aus starten.

- Mit Feuerwerk nicht auf Menschen oder Tiere zielen.

- Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, nicht anfassen.

- Tischfeuerwerk auf feuerfesten Unterlagen abbrennen - und nicht in der Nähe von leicht entzündlichen Materialien!


Das Stadtamt Bremen warnt in diesem Zusammenhang vor dem unbedarften Abfeuern von Signal- und Schreckschussmunition aus Schreckschuss-, Signal-oder Reizstoffwaffen auf offener Straße. Für das Führen derartiger Waffen und das Verschießen dieser Munition außerhalb eines Grundstücks benötigt man nämlich eine besondere Erlaubnis in Form des Kleinen Waffenscheins sowie eine Schießerlaubnis.


Verstöße gegen die Erlaubnispflichten können mit Geldstrafen bzw. -bußen oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Wer sich jetzt noch rasch eine entsprechende Genehmigung besorgen möchte, wird eine Enttäuschung erleben. Wegen der erheblichen Brand- und Explosionsgefahren werden die Schießerlaubnisse für pyrotechnische Munition auch für die Silvesternacht nicht erteilt.


Abgefeuert werden darf erlaubnisfreie Signalmunition dagegen auf dem eigenen Grundstück oder mit Zustimmung des / der Inhabers/-in des Grundstücks. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Munition nicht außerhalb des Grundstücks landet, Personen und Tiere nicht gefährdet und Sachen nicht beschädigt werden können. Das Abfeuern von Balkonen in Wohnanlagen ist verboten.