07.12.2005
Sozialdeputation nimmt Vorschlag von Senatorin Karin Röpke zur Kenntnis
Ab 1. Januar 2006 werden die Höchstgrenzen für Heizkosten, die die Kommune an Empfänger/innen staatlicher Leistungen erstattet, um 0,10 Euro pro Quadratmeter einer angemessenen Wohnung auf 1,10 Euro (bei normalem Wärmebedarf) angehoben.
Die städtische Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration hat gestern (6.12.2005) die von Sozialsenatorin Karin Röpke vorgeschlagene Erhöhung zur Kenntnis genommen. Die jüngere Preisentwicklung, so Senatorin Röpke, mache eine Anpassung erforderlich.
Ein Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass Bremen mit einer Anhebung um 10 Prozent eine Position im oberen Drittel der als angemessen anerkannten Beträge für Heizkosten erreicht. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Preisniveau der Energieversorger unterschiedlich ist.
Nach allen bisherigen Erkenntnissen fängt eine Anhebung der Leistungsbemessungsgrenze für Heizkosten um rund 10 Prozent die bisherigen Preissteigerungen in der Regel auf. Bei erhöhtem Wärmebedarf aufgrund persönlicher Lebensumstände (Krankheit/Behinderung oder Kleinkind bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres im Haushalt) oder aufgrund der Lage der Wohnung (bei nicht ausreichend isoliertem/r Erd-/Dachgeschoss, Eckwohnung) ist ein Betrag von bis zu 1,35 pro Monat und Quadratmeter Wohnfläche noch als angemessen zu betrachten.
Zu beachten ist, dass bei der Berechnung der Heizkosten eine für die jeweiligen Haushalte angemessene Wohnfläche berücksichtigt wird. Dabei ist von folgenden Wohnflächen auszugehen: Alleinstehende bis zu 50 Quadratmeter, zwei Personen bis zu 60, drei Personen bis zu 70 und vier Personen bis zu 80 Quadratmeter.
Im kommenden Jahr wird nach Angaben von Senatorin Röpke die Preisentwicklung weiter beobachtet und die angemessenen Beträge werden, soweit erforderlich, angepasst.