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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Gesundheitssenatorin Röpke leitet unverzüglich strukturelle Veränderungen in den kommunalen Kliniken Bremens ein

19.09.2006

Bewertung der Untersuchung des Sonderermittlers Professor Hans-Jürgen Ziemann

Prof. Hans-Jürgen Ziemann hat einen umfassenden und detaillierten Bericht über das Fehlverhalten des ehemaligen Geschäftsführers der Klinikum Bremen Ost gGmbH (KBO) Andreas Lindner vorgelegt. Der Bericht erfüllt den Auftrag einer sorgfältigen Aufklärung. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind allerdings noch nicht abgeschlossen.


Lindners Fehlverhalten diente seiner persönlichen Bereicherung
Gesundheitssenatorin Karin Röpke: „Der Bericht von Professor Ziemann bestätigt, dass die Freistellung des ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführers des Klinikums Bremen Ost, Andreas Lindner, mit sofortiger Wirkung am 30.06.2006, die nachfolgende fristlose Kündigung sowie die Anfechtung des Anstellungsvertrages berechtigt waren. Ebenso berechtigt ist die eingeleitete Forderung nach Schadenersatz.“


Der Bericht von Professor Ziemann sowie vorläufige Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Bremen ließen den Verdacht zu, so die Senatorin, dass der ehemalige Geschäftsführer des KBO seine Funktion genutzt habe, um sich persönlich zu bereichern. „Herr Lindner hat seine Pflichten gravierend verletzt. Er hat getäuscht. Er hat falsch berichtet, Vertrauen missbraucht und seine Befugnisse überschritten. Er hat dem Klinikum Bremen Ost großen Schaden zugefügt“, so die Senatorin weiter.


Die Ausführungen des Sonderermittlers belegten außerdem, dass der Aufsichtsrat seinen originären Aufgaben als Beratungs- und Kontrollorgan gegenüber der Geschäftsführung grundsätzlich nachgekommen sei. Senatorin Röpke: "Allerdings wurde die Aufdeckung der Verstöße von Herrn Lindner durch dessen Desinformation und Täuschung verzögert."


Tissen war über Verträge mit Siekertalklinik informiert
Ausweislich des Berichts von Professor Ziemann war Wolfgang Tissen, ehemaliger Geschäftsführer der Gesundheit Nord gGmbH, der Holding der vier kommunalen Klinika, frühzeitig über die Verträge mit der Siekertalklinik Betriebs GmbH informiert. Zudem muss angenommen werden, dass Tissen auch Kenntnis davon hatte, dass sich die Siekertalklinik im Besitz von Andreas Lindner befand. Nachdem die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Tissen wegen des Verdachts der Vorteilsannahme eingeleitet hat, wurden rechtliche Schritte gegen Tissen durch das Ressort eingeleitet. Hierzu gehören sowohl die Anfechtung des Aufhebungsvertrags als auch Schadenersatzansprüche, wenn sich der Verdacht bewahrheiten sollte.


Konsequenzen aus den Ermittlungsergebnissen


Schadensminimierung
In Hinblick auf Schäden und Schadenrisiken, die der ehemalige Geschäftsführer Andreas Lindner dem KBO beziehungsweise der Gesundheit Nord zugeführt hat, werden mit Hilfe einer renommierten Anwaltssozietät Möglichkeiten und Modalitäten von Vertragskündigungen und andere Wege zur Schadenminderung geprüft und umgesetzt. Das Schadenrisiko beläuft sich auf max. 14,7 Mio. €. Hiervon sind 2,65 Mio. € bereits an Auftragnehmer gezahlt, inzwischen aber wieder zurückgefordert worden. Die Höhe des tatsächlich verbleibenden Schadens kann noch nicht beziffert werden.



Einführung des „Vier-Augen-Prinzips“ auf Geschäftsführer-Ebene
Die gegenwärtige, im Gesellschaftsvertrag festgelegte Einzelvertretungs-Berechtigung des kaufmännischen Geschäftsführers des KBO hat ganz offensichtlich dem Fehlverhalten Vorschub geleistet. Daher hält die Senatorin - wie von Professor Ziemann vorgeschlagen - ein durchgängiges "Vier-Augen-Prinzip" auf Geschäftsführer-Ebene der kommunalen Klinika (nach innen sowie in der Außenvertretung) für notwendig. Unverzüglich wurden alle notwendigen Abstimmungen zur Änderung der Gesellschaftsverträge und zur Einführung des "Vier-Augen-Prinzips" eingeleitet. Die Senatorin wies darauf hin, dass für sie zwei Lösungsmöglichkeiten in Betracht kommen:


  • Die entsprechenden Dokumente müssen – neben dem kaufmännischen Geschäftsführer - durch die ärztliche oder pflegerische Geschäftsführung mit unterzeichnet werden.
  • Der Vorsitzende der Holding wird zum Mitgeschäftsführer der einzelnen Klinika bestellt.


Neudefinition der Entscheidungsspielräume der Geschäftsführung
Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnung und Geschäftsführungs-Anweisung werden mit Unterstützung einer kompetenten Anwaltskanzlei überarbeitet und präzisiert, um die Transparenz zu erhöhen und die Kontrolle zu verbessern.


Differenzierungen im Wirtschaftsplan
Die Wirtschaftspläne der Klinika werden mit strikteren Vorgaben versehen, so dass die Pläne künftig detailliertere Angaben enthalten, zum Beispiel zu Einzelmaßnahmen ab einer bestimmten Größenordnung.


Stärkung der Konzern-Innenrevision
Zur weiteren Verbesserung der Kontrolle wird die Position der hausinternen Revision und der Konzern-Innenrevision durch die Festlegung von Prüfungsfeldern in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer und dem Aufsichtsrat gestärkt. Darüber hinaus wird der Revision ein direktes Vortragsrecht bei der Aufsichtsratsvorsitzenden eingeräumt.





Bewerber/innen müssen Führungszeugnis vorlegen
Zudem werden die Beschlüsse des Senats vom 12. 09. 2006 zur Optimierung und Standardisierung der Einstellungsverfahren bei Geschäftsführungen bremischer Beteiligungsgesellschaften umgesetzt. Insbesondere wird nach Angaben von Senatorin Röpke sichergestellt, dass ab sofort von Bewerber/innen ein qualifiziertes Führungszeugnis neben den üblichen Bewerbungsunterlagen vorgelegt wird. Darüber hinaus weist die Gesundheitssenatorin darauf hin, dass der vom Präsidenten des Senats und vom Finanzsenator entworfene Verhaltenskodex für die bremischen Beteiligungs-Gesellschaften zukünftig auch für die kommunalen Krankenhäuser gelten wird. Er zielt darauf ab, die Transparenz der Gesellschaften nach innen und außen zu erhöhen und Geschäftsführungen und Aufsichtsräte für ihre besondere Verantwortung gegenüber Senat und Parlament sowie Bürgerinnen und Bürgern zu sensibilisieren.



Die Strukturreform der kommunalen Kliniken wird weiter entwickelt


Die Senatorin machte unmissverständlich klar, dass an der eingeleiteten Strukturreform der vier kommunalen Kliniken festgehalten und diese weiterentwickelt wird. "Unser oberstes Ziel ist es auch zukünftig, eine hohe Qualität der medizinischen Versorgung durch wettbewerbsfähige und wirtschaftlich gesunde Krankenhäuser zu erbringen.“ Das gelte besonders vor dem Hintergrund des sich wandelnden Gesundheitssystems, das die Krankenhäuser vor besonders hohe Anforderungen stellt (DRG-Vergütungssystem, Tarifvertragsumsetzung, Vorgaben aus der neuen Gesundheitsreform). Die Senatorin betonte, dass sie weiterhin auf eine wohnortnahe Versorgung an vier Krankenhausstandorten in kommunaler Trägerschaft setze.


Um diese Ziele zu erreichen, ist die zügige und konsequente Umsetzung des Strategiekonzepts sowie des Masterplans für das Klinikum Bremen Mitte – trotz der geschilderten Vorkommnisse - unabdingbar. Dazu gehören unter anderem folgende Maßnahmen:


  • Konsequente Umsetzung der bereits begonnenen Bildung von Kompetenzzentren
  • Integration der in den Krankenhäusern erbrachten Leistungen mit ambulanten, pflegerischen und rehabilitativen Angeboten
  • Weitere konsequente Ausrichtung der Strukturen und Abläufe auf Qualität und Patientenorientierung
  • Aktivierung weiterer Synergiepotenziale zwischen den Klinika, insbesondere bei den medizinischen Angeboten sowie bei der holdingweiten Zusammenführung der patientenfernen Bereiche (z.B. Küche)
  • Personalausgleich zwischen den Häusern
  • Weiterentwicklung eines zukunftsorientierten Gesamtkonzepts der Informationstechnologie und elektronischen Datenverarbeitung


Nach nunmehr dreijähriger Erfahrung mit der neuen Rechtsform zielt die Umstrukturierung in die richtige Richtung. Allerdings muss die Organisationsstruktur noch besser ineinander greifen und die Effizienz gesteigert werden. Reibungsverluste müssen abgebaut und Verbundvorteile optimiert werden.


„Es geht darum, die gemeinsamen Ziele der Gesundheit Nord in den Vordergrund zu stellen. Partikularinteressen müssen dahinter zurücktreten. Wir brauchen eine schlagkräftigere Holding mit vier gut aufgestellten Klinika. Zur Weiterentwicklung des Klinikverbunds werde ich mir – wie auch von Prof. Ziemann empfohlen – externen Sachverstand heranziehen“, so Gesundheitssenatorin Karin Röpke


„Die Umsetzung des Strategiekonzepts werde ich zügig mit den Geschäftsführern - und in ständiger Kommunikation mit den Betriebsräten – weiter voranbringen“, so Röpke weiter. Zudem werde die Stelle des Vorsitzenden der Geschäftsführung der Gesundheit Nord gGmbh möglichst umgehend neu besetzt