20.10.2006
Schafe, Ziegen und Rinder gefährdet
Am 12. Oktober 2006 wurde die Blauzungenkrankheit (Bluetongue, BT) in Bad Driburg, Kreis Höxter festgestellt. Durch die Vierte Änderungsverordnung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit, die am Samstag, den 21. Oktober in Kraft tritt, ist die gesamte Stadtgemeinde Bremen von den Schutzmaßnahmen der 150-km-Restriktionszone betroffen.
Dieses bedeutet für alle Tierhalter von Schafen, Rindern, Ziegen und Gehegewild, dass sie Schlachttiere nur mit Genehmigung des LMTVET zur Schlachtung außerhalb der Restriktionszone bringen dürfen. Nutz- und Zuchttiere müssen, falls sie aus der Restriktionszone verbracht werden sollen, behandelt und blutserologisch oder virologisch untersucht sein. Tierhalter wenden sich hierzu bitte an ihren Hoftierarzt.
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung und befällt Schafe, Ziegen, Rinder und auch bestimmte Wildwiederkäuer. Sie wird durch blutsaugende Stechmücken der Gattung Culicoides, nicht jedoch von Tier zu Tier übertragen. Nach einer Inkubationszeit von 3 bis 7 Tagen verursacht das Virus Fieber, Lahmheiten, deutliche Blutansammlungen unter der Haut und – wie der Name der Seuche angibt – eine Blaufärbung der Zunge. Die befallenen Schafe und Ziegen sterben meist nach 2 - 8 Tagen. Bei Rindern sind leichte klinische Erscheinungen zu sehen und es sterben etwa 5 % der Tiere. Die Krankheitserscheinungen beim Rind ähneln der der Maul- und Klauenseuche.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Das bedeutet, dass Tierhalter, die verdächtige Symptome an ihren Tieren feststellen, dieses unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt mitteilen müssen. Gerade bei Tierseuchen ist eine frühzeitige Anzeige eines Seuchenverdachtes von entscheidender Bedeutung: Je eher gehandelt wird, desto schneller kann ein Seuchengeschehen an der Ausbreitung gehindert werden.
Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. Der Genuss von Fleisch, Milch oder Milchprodukten stellt keinerlei Gesundheitsgefahr für Menschen dar.
Grundsätzlich müssen die Tierhalter von Schafen, Ziegen, Rindern und Gehegewild die Haltung nach der Viehverkehrsverordnung beim zuständigen Veterinäramt anzeigen. So fordert der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen alle Halter von Schafen, Ziegen, Rindern und anderen (Wild-) Wiederkäuern auf, dieser Meldeverpflichtung umgehend – sofern dies bisher noch nicht geschehen sein sollte – unter der Telefonnummer : 0421/361-4035 für Bremen bzw. 0471/596-13883 für Bremerhaven nachzukommen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen, die lediglich ein oder zwei Tiere halten.