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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

„Lärmschutz“ in Diskotheken

29.03.2007

Diskjockeys erwerben „Führerscheine“ in Bremen

Jedem zehnten Jugendlichen drohen nach Expertenschätzungen bleibende Hörschäden. In Bremen und Bremerhaven sind demnach über 8.600 junge Leuten zwischen 15 und 25 Jahren gefährdet. Zwar lässt das Hörvermögen meist erst im zunehmenden Lebensalter nach, doch schuld daran sind häufig „Jugendsünden“ wie Lärm in Diskotheken oder zu laute Musik unter dem Kopfhörer. Der Lärmpegel liegt dabei mit bis zu 110 Dezibel weit im gehörschädigenden Bereich, der bei etwa 85 Dezibel beginnt.

Während im Arbeitsleben nach Angaben von Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter Grenzwerte für die Schallbelastung eingeführt wurden, fehlen in Deutschland verbindliche Regelungen zum Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor gehörgefährdenden Schalleinwirkungen. Die Senatorin: „Es gilt deshalb, die von den Ländern durchgeführte Präventions- und Aufklärungsarbeit fortzusetzen, zu vertiefen und durch weitere Maßnah-men zu ergänzen.“

„Die Musik in Diskotheken ist häufig so laut wie ein Jumbo-Jet“, erklärte Brigitte Fuhst, Lei-terin der Techniker Krankenkasse (TK) Landesvertretung Bremen. Bei der TK haben seit dem Jahr 2000 die Ausgaben für Hörhilfen für mitversicherte Familienangehörige, zu de-nen insbesondere Kinder und Jugendliche zählen, bundesweit um fast 30 Prozent zuge-nommen. Der Trend steigender Ausgaben hält unvermindert an, betonte Fuhst.

Um dem entgegen zu wirken vergeben heute (26.3.2007) der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V. (BDT/DEHOGA), die TK und der Berufsverband der Discjockeys e.V. in Kooperation mit der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in Bremen den „DJ-Führerschein“ an die DJs, die sich für ein verändertes Bewusstsein im Umgang mit lauter Musik und freizeitbedingten Hörschäden bei Kindern und Jugendlichen einsetzen. Um die „Führerscheinprüfung“ erfolgreich zu bestehen, müs-sen die Discjockeys an einem Seminar teilnehmen, bei dem sie über die gesundheitlichen Folgen lauter Musik, über akustisch-technische Aspekte und haftungsrechtliche Tatbe-stände geschult werden. Den Abschluss bildet ein schriftlicher Test. Die Inhalte zu diesem DJ-Führerschein haben Experten der Technischen Uni Berlin sowie Fachleute aus dem Bereich Schallwirkungsforschung erarbeitet.

Für die Diskothekenbranche wurde zudem ein spezieller Schallpegelmesser entwickelt, mit denen der Schall auf der Tanzfläche kontinuierlich überwacht und aufgezeichnet wer-den kann. Ein gesondertes Display zeigt dem DJ und dem Publikum dabei an, wenn die Musiklautstärke in einen absolut bedenklichen „roten“ Bereich fährt.

Die gehörschädigende Wirkung von Lärm ergibt sich aus Schallpegel und Einwirkzeit. So schädigen 40 Stunden Arbeit bei 85 Dezibel pro Woche ebenso wie vier Stunden Aufent-halt pro Woche in einer Diskothek mit 95 Dezibel. Bei 120 Dezibel liegt die Schmerzgren-ze; Geräusche mit 120 Dezibel und mehr können bereits als Knall-Ereignisse das Gehör unmittelbar unheilbar schädigen.