18.05.2001
Unter dem Vorsitz der Bremer Senator für Bau und Umwelt, Frau Christine Wischer, hat am 17. / 18. Mai 2001 in Bremen die 56. Umweltministerkonferenz stattgefunden.
Die Konferenz beschäftigte sich u. a. mit folgenden Tagesordnungspunkten:
Kraft-Wärme-Kopplung:
Die UMK ist sich einig, dass es weiterhin erheblicher Anstrengungen bedarf, um die Ziele der Klimaschutzpolitik – Reduktion des CO2-Ausstosses bis zum Jahre 2010 um 25 % - zu erreichen.
Einstimmig hat die UMK daher ihre Auffassung bekräftigt, dass die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als umwelt- und ressourcenschonende Elektrizitätserzeugung und Wärmegewinnung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann und muss. Ihr Ausbau liefert nach Auffassung der UMK darüber hinaus wichtige Impluse für Versorgungssicherung, Beschäftigung und Wertschöpfung in Deutschland. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass durch den Einsatz von Brennstoffzellen, deren Marktreife erst in einigen Jahren zu erwarten ist, mit einer weiteren Dezentralisierung der Energieversorgung durch KWK-Anlagen zu rechnen ist.
Die UMK bittet die Bundesregierung, mit dem gebotenen Nachdruck darauf hinzuwirken, dass das mehrfach angekündigte und politisch beschlossene Ziel einer Minderung der CO2-Emission von 23 Millionen t bis zum Jahr 2010 durch die Bestandssicherung, den Aus- und Zubau der Kraft-Wärme-Kopplung sichergestellt wird.
Die UMK stellt fest, dass der von den Verbänden der Energiewirtschaft und dem BDI vorgelegte Vorschlag für ein Bonusmodell in Verbindung mit einer Vereinbarung zwischen Industrie und Bundesregierung nach ersten Prüfung wichtige Elemente eines Weges aufzeigt, auf dem die Minderungsziele erreicht werden könne. Die UMK ist allerdings der Auffassung, dass der Vorschlag an einigen Punkten noch der Präzisierung bedarf.
Insbesondere hält die UMK es für nötig, dass die im nationalen Klimaschutzprogramm vorgesehenen 23 Mio t CO2-Minderung durch KWK vollständig und durch ein nachvollziehbares Monitoring überprüfbar erreicht werden.
Die UMK befürwortet nicht nur Bestandsanlagen, Modernisierung und Neubau im Bereich der öffentlichen Versorgung, sondern auch den Zubau im industriellen Bereich durch spezielle Anreize zu fördern. Hocheffiziente und innovative dezentrale Anlagen müssen eine hinreichende Förderung durch die Bonusregelung erhalten.
Schiffssicherheit in Nord- und Ostsee:
Die Umweltminister und Senatoren der Länder setzen sich dafür ein, dass künftig in der Seeschifffahrt stärkere Anreize zur umweltfreundlichen Schifffahrt gegeben werden. Die UMK sieht gerade im Hinblick auf die Risikovorsorge bei der Schiffssicherheit dem Ausstoß an Luftschadstoffen und dem Abfallmanagement bei Wasserfahrzeugen noch erhebliche Entwicklungspotenziale, die durch die Einführung von Anreizsystemen leichter erschlossen werden können. Deshalb unterstützt die UMK Ansätze freiwillige Leistungen für den Umweltschutz in der Seeschifffahrt auch zu Wettbewerbsvorteilen, z.B. bei den Hafengebühren, zu entwickeln. Die UMK unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung auf internationaler Ebene, völkerrechtlich verbindliche Umweltstandards ständig fortzuentwickeln.
Forschungsbedarf für Sendemasten:
Vor dem Hintergrund zahlreicher Proteste überall in Deutschland gegen das Aufstellen von Mobilfunkanlagen hat die UMK über Auswirkung elektromagneteischer Felder und die entsprechenden Vorsorgeregelungen diskutiert. Die UMK hat dazu einvernehmlich festgestellt, dass zur Wirkung schwacher magnetischer Felder des Mobilfunks auf die Gesundheit noch Forschungsbedarf besteht und in diesem Zusammenhang begrüßt, dass die Bundesregierung die Verordnung über elektromagnetische Felder noch in diesem Jahr novellieren will. Die UMK geht dabei davon aus, dass in dieser Novelle dem Vorsorgeprinzip ausreichend Rechnung getragen werden muss. Außerdem hat die UMK die Bundesregierung gebeten ein Forschungsprogramm aufzustellen.
Nationale Nachhaltigkeitsstrategie:
Den Industriestaaten kommt bei der Umsetzung des Nachhaltigkeitsgebots im globalen Prozess für Umwelt und Entwicklung eine besondere Verantwortung zu. Dabei müssen Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzip als bewährte Handlungsgrundsätze der Umweltpolitik in alle Politiken integriert werden.
Die Beschlüsse der Bundesregierung zur Institutionalisierung der nachhaltigen Entwicklung in Deutschland werden grundsätzlich begrüßt. Die Einrichtung eines Staatssekretärsausschusses innerhalb der Bundesregierung sowie die Berufung der Mitglieder des „Rats für nachhaltige Entwicklung“ durch den Bundeskanzler sind Signale, die Aufgabenstellungen einer nachhaltigen Politik- und Verwaltungsbereiche zu machen. Die Länder gehen davon aus, dass der „Rat für nachhaltige Entwicklung“ seine kürzlich aufgenommene Arbeit zügig fortsetzen wird.
Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen, -senatoren der Länder unterstützen die Bundesregierung in den getroffenen ersten Schwerpunktsetzungen „Klimaschutz und Energiepolitik“. „Umweltverträgliche Mobilität“ und „Umwelt, Ernährung und Gesundheit“. Sie bitten die Bundesregierung, bei den nächsten Schritten den industriellen Sektor mit dem Bereich „Ressourcenschutz und Kreislaufwirtschaft“ sowie den Punkt „Flächennutzung und Bodenbewirtschaftung“ in den Themenkatalog aufzunehmen.
Der Erfolg der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wird entscheidend davon abhängen, ob es gelingt, die komplexe Materie operationalisierbar zu machen, d. h. z.B. nachvollziehbare, aussagekräftige Qualitätsziele zu formulieren und konkrete, für die verschiedenen politischen Handlungsfelder akzeptable Umsetzungsvorschläge zu entwickeln. Entsprechend dem Dialogprinzip sind an diesem Prozess alle politischen Ebenen zu beteiligen.
Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder bittet den BMU, darauf hinzuwirken, dass in diesem Rahmen einige wenige Indikatoren in die Erörterung mit den Ländern eingebracht werden, die – vergleichbar wirtschaftlichen Indikatoren wie BSP, Arbeitslosenquote, Inflation etc. – geeignete Instrumente zur Information einer breiten Öffentlichkeit über Trends und zur Mobilisierung der erforderlichen Unterstützung für das politische Handeln darstellen können.
Die UMK hat darüber hinaus beschlossen einen Bund/Länder-Arbeitskreis Nachhaltige Entwicklung unter Vorsitz von Hamburg einzurichten. Aufgabe des Arbeitskreises ist der Informationsaustausch zwischen den Länder und der Bundesebene und die Vernetzung der Nachhaltigkeitsstrategien.
Auch das Motto für den Tag der Umwelt 2002, das von der UMK verabschiedet worden ist, soll die Nachhaltigkeitsdiskussion aufgreifen. Es lautet: „Nachhaltige Entwicklung – unsere Chance für die Zukunft“.