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Gemeinsame Presseerklärung

25. November - Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen


24.11.2004

Opferschutz und Maßnahmen gegen Gewalt müssen fortgesetzt werden

Anlässlich des Internationalen Tages der Vereinten Nationen gegen Gewalt an Frauen erklären Polizeipräsident Eckard Mordhorst und die Landesbeauftragte für Frauen Ulrike Hauffe: „Auch heute noch ist die Erfahrung von Gewalt bitterer Bestandteil des alltäglichen Lebens von Frauen und Mädchen.“


Jede dritte Frau ab dem 16. Lebensjahr hat Gewalt erlebt, jede siebte Frau hat sexuelle Gewalt im strafrechtlichen Sinne erfahren. In jeder vierten Partnerschaft wird körperliche oder sexuelle Gewalt oder beides gegen Frauen ausgeübt. Diese erschreckenden Zahlen sind Ergebnisse der ersten repräsentativen Studie zum Thema Gewalt gegen Frauen, die die Bundesregierung in diesem Jahr vorgelegt hat. Dies bestätigt auch die Einschätzung von Fachfrauen, die in Frauenhäusern und Beratungsstellen mit diesem Thema befasst sind und seit Jahren auf die Bedeutung des Problems hinweisen.


„Wer schlägt, muss gehen“ - das ist die Basis für das seit 1999 in Bremen in Kraft getretene Wegweisungsrecht. Die Polizeibeamtinnen und Beamten vor Ort entscheiden unabhängig vom Opfer, ob der Täter aus der Wohnung zu weisen ist. Die Beamtinnen und Beamten verteilen dabei unterschiedliche Faltblätter an Opfer und Täter, in denen auf Beratungsangebote hingewiesen wird. In den Beratungsstellen für Opfer werden Frauen stabilisiert, in den Beratungsstellen für Täter können Männer lernen, mit ihren Aggressionen anders als mit Gewalt umzugehen. Diese Faltblätter liegen jetzt erstmals in den Sprachen deutsch, englisch, türkisch und russisch vor. So können auch Migrantinnen und Migranten erreicht werden.

Bisher gab es 283 Wegweisungen. In Einzelfällen haben Männer dagegen geklagt, sind aber von den Verwaltungsgerichten abgewiesen worden. „Dies zeigt, dass wir mit unserem Vorgehen in Bremen auf dem richtigen Weg sind,“ sagt Eckard Mordhorst.


Durch die schnelle Übermittlung der Wegweisung an das jeweilige Sozialzentrum ist gewährleistet, dass die in der Wohnung verbliebene Frau innerhalb von drei Werktagen aufgesucht wird und vor Ort Beratung und Unterstützung erhält. Diese Vorgehensweise wurde in Bremen von der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe gegen häusliche Beziehungsgewalt unter der Leitung der Gleichstellungsstelle entwickelt. In einer Studie der Bundesregierung über die Arbeit der Gewaltinterventionsprojekte wurde dieser pro-aktive Ansatz als richtungsweisend gelobt und anderen Bundesländern zur Anwendung empfohlen.

Die betroffene Frau kann sich auch in einem gerichtlichen Eilverfahren die gemeinsam genutzte Wohnung zuweisen lassen. Dies ist im bundesweiten Gewaltschutzgesetz geregelt.


Ein weiterer Baustein zur Verbesserung des Opferschutzes ist eine adäquate gesundheitliche Versorgung gewaltbetroffener Frauen. Es wird davon ausgegangen, dass ca. 20 Prozent der Patientinnen in jeder ärztlichen Praxis, in jedem Krankenhaus akute oder länger zurückliegende Erfahrungen mit Gewalt haben.

In den Bremischen Krankenhäusern wurde ein Leitfaden entwickelt, der es dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht, gesundheitliche Folgen von häuslicher Gewalt zu erkennen und damit um zugehen.


Für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution gibt es in Bremen die Beratungs- und Betreuungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution - BBMeZ. Die Beratungsstelle unterstützt Frauen sowohl bei der Unterbringung an einem sicheren Ort als auch durch kontinuierliche psycho-soziale Betreuung, Vermittlung von Rechtsanwältinnen, medizinischer Versorgung und Fortbildungsangeboten. Sie begleitet sie zu Vernehmungen und Gerichtsterminen sowie zu Ämtern zur Regelung des Aufenthalts und finanzieller Fragen. Zudem hilft sie bei der Organisation der Ausreise und vermittelt Kontakte zu Anlaufstellen in ihren Herkunftsländern. Zur Information der Frauen, die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution sind, liegen Informationsblätter in neun Sprachen vor: in estnisch, lettisch, litauisch, polnisch, bulgarisch, tschechisch, russisch, spanisch und thailändisch werden Frauen auf das Hilfs- und Betreuungsangebot der Beratungsstelle aufmerksam gemacht.


Der Internationale Aktionstag gegen Gewalt an Frauen wird seit 1981 begangen. Historischer Hintergrund war die Verschleppung und Ermordung von drei Frauen in der Dominikanischen Republik durch Soldaten des damaligen Diktators Trujillo. 1999 beschloss die Vollversammlung der Vereinten Nationen, den 25.11. als internationalen Tag für die Beseitigung jeglicher Gewalt gegen Frauen einzuführen.



Rückfragen bei Christel Schütte, Tel 0421/361-6050, christel.schuette@frauen.bremen.de , www.zgf.bremen.de