25.10.2000
Die Staatsräte-Steuerungsgruppe Kultur hat in ihrer Sitzung am 24.10.00 einen Gesetzentwurf zur Beleihung der Kulturmanagement Bremen (k.m.b) beraten und schlägt vor, den Geschäftsbesorgungsvertrag mit der kmb abzuändern und der GmbH zugleich definierte öffentlich-rechtliche Aufgaben zu übertragen. "Dies ist ein gutes Ergebnis nach sehr sorgfältigen Beratungen und ausführlichen Diskussionen", erklärte die Staatsrätin für Kultur, Elisabeth Motschmann.
Ziel der Maßnahme ist es, die Verwaltungsabläufe in der Kulturförderung zu straffen sowie zu effektivieren und teure Doppelarbeit zu vermeiden.
Auf die kmb sollen als öffentlich-rechtliche Aufgaben ausschließlich die Umsetzung der Förderbeschlüsse der politisch verantwortlichen Organe Bürgerschaft, Fachdeputation und Senator für Inneres, Kultur und Sport (SfIKS) übertragen werden (Zuwendungsbescheid, Verwendungsnachweis, Mittelabfluß). Die k.m.b wird bei den Aufgaben des Haushalt-Vollzugs keine "eigene Politik" betreiben. Die sich aus der Beleihung ergebenden Aufgaben der k.m.b unterliegen der Weisung des Senator für Inneres, Kultur und Sport (SfIKS).
Die Rechte der Bürgerschaft und Fachdeputation werden nicht eingeschränkt, vielmehr durch die Bereitstellung eines umfassenden Controlling gesichert. Mit der kmb soll in Abänderung bzw. Ergänzung der bisherigen vertraglichen Beziehung ein verwaltungsrechtlicher Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen werden, in dem die Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die entsprechenden Kontrollmöglichkeiten durch den zuständigen Senator und die Legislative dargestellt werden.
Der Gesetzentwurf wird den parlamentarischen Gremien zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt werden.