04.09.2000
Beendigung des Hamburger Geiseldramas wäre in Bremen nicht möglich
„Bremen braucht eine gesetzliche Regelung für den Finalen Rettungsschuss“, erklärt Innensenator Dr. Bernt Schulte. „Ohne eine solche Regelung darf die Polizei keine tödlichen Schüsse auf Verbrecher abgeben, um Geiseln zu retten. Das entsetzliche Geschehen in Hamburg am Wochenende ist eine Mahnung, auch in Bremen darauf vorbereitet zu sein.“
In Hamburg hatte am vergangenen Wochenende ein Geiselnehmer drei Personen getötet und sich mit einer vierten verschanzt. Die Geisel konnte nur dadurch gerettet werden, dass ein Hamburger Polizeibeamter einen gezielten Schuss auf den Verbrecher abgab, der ihn hätte töten können. Bremens Polizeigesetz bietet keine Möglichkeit, einen gezielten tödlichen Schuss auszuführen, weil die gesetzliche Regelung bisher an der Bremer SPD gescheitert ist.
Innensenator Dr. Bernt Schulte: „14 Bundesländer erlauben ihren Polizeibeamten unter bestimmten Bedingungen einen tödlichen Schuss – in Bremen scheitert die Rettung von Geiseln an der Widerspenstigkeit der SPD. Ich appelliere an die Bremer SPD, ihre Blockade aufzugeben und den Finalen Rettungsschuss auch in Bremen gesetzlich zu regeln.