Am Montag, 16. März 2015, endete die Frist für Beschwerden an den Landeswahlausschuss gegen die Zurückweisung oder die Zulassung von Wahlvorschlägen. Da innerhalb dieses Zeitraums keine Beschwerden eingereicht wurden, stehen die Parteien und Wählervereinigungen, die am 10. Mai 2015 gewählt werden können, endgültig fest.
Hierzu teilt Landeswahlleiter Jürgen Wayand mit, dass die Parteien und Wählervereinigungen unter den folgenden Listennummern auf den Stimmzetteln für die Bürgerschaftswahl aufgeführt werden:
Nr. Name (Kurzbezeichnung)
Weitere Auskünfte erteilt:
Geschäftsstelle der Wahlleiter
Dr. Evelyn Temme
Telefon: (0421) 361 41 59
E-Mail: landeswahlleiter@statistik.bremen.de